Zeitfirma – das sollten Sie bei Zeitarbeit beachten

Die Anzahl der Erwerbstätigen, die im Rahmen der Zeitarbeit beschäftigt sind, ist tendenziell steigend. Ein Grund dafür ist, dass sich hiermit Zeiten der Arbeitslosigkeit vermeiden lassen, auch wenn sich kein potentieller Dauerjob auftut. Doch was gibt es bei der Zeitarbeit eigentlich alles zu beachten?

Wichtiges in Bezug auf die Zeitfirmen Angebote

Arbeitgeber schätzen die Zeitfirmen nicht zuletzt deshalb, weil sie hier Mitarbeiter bekommen können, die für wesentlich weniger Geld arbeiten, als üblich. Außerdem werden die Verträge nicht unbefristet geschlossen, sondern schon zu Vertragsschluss steht fest, wann das Beschäftigungsverhältnis wieder endet. Meist dauern die Arbeitsverhältnisse zwischen einem halben und einem Jahr. Gelernte Fachkräfte gibt es dabei selten, hier werden eher die „Hilfsarbeiter“ vermittelt, die für die entsprechende Stelle oft noch angelernt werden müssen – daher auch das deutlich niedrigere Gehalt. Für diejenigen, die über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt sind, ist gut zu wissen, dass sie oft als weniger kreditwürdig eingestuft werden. Der Grund liegt in der Befristung des Arbeitsverhältnisses. Endet dieses, besteht kein geregeltes Einkommen mehr, ein Grund für die Ablehnung eines Kreditantrags.

Was sonst noch zu beachten ist

Seien Sie nicht zu gutgläubig und erkundigen Sie sich zuerst, ob die gewählte Zeitarbeitsfirma die Erlaubnis besitzt, als solche tätig zu sein. Diese Erlaubnis wird von der Bundesagentur für Arbeit vergeben und besagt, dass Arbeitnehmer sozusagen überlassen werden. Offene Fragen sollten Sie immer gleich klären. Lassen Sie sich auch Ihre Rechte sowie die aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Pflichten schildern – vor dem Abschluss des Vertrags natürlich. Vielleicht geht es Ihnen auch um eine eventuelle Kostenübernahme. Wenn Ihnen Kosten für Fahrten, Übernachtungen oder Verpflegung entstehen, sollten Sie die Übernahme dieser Kosten vorab klären. Kosten für Weiterbildungen hingegen müssen von der Zeitarbeitsfirma übernommen werden. Wenn Sie einen Arbeitsvertrag abschließen, dann natürlich in schriftlicher Form. Auch wenn mündliche Verträge geltend sind, können Sie Verabredungen nicht beweisen, wenn Sie keinen schriftlichen Vertrag vorliegen haben. Vor allem die wichtigsten Punkte zu Arbeitszeit, Ort der Tätigkeit, abzuleistende Stundenzahl oder auch zum Gehalt sollten hier geklärt werden. Fragen Sie nach den Grundsätzen für Leiharbeiter. Diese müssen Ihnen vom Arbeitgeber oder von der Zeitfirma ausgehändigt werden. Hier sind noch einmal. Rechte und Pflichten zu finden und überhaupt alles, was Sie als Leiharbeiter wissen müssen. Scheuen Sie sich dennoch nicht, offene Fragen anzusprechen. Denn wenn der Vertrag einmal unterzeichnet ist, ist es schwer, aus diesem wieder herauszukommen. Klären Sie daher alles im Vorab, was natürlich nicht heißt, dass später keine Fragen mehr gestellt werden können. Die Antworten darauf können nur nicht mehr zu einer Entscheidung für oder gegen den Job herangezogen werden.