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46. Kalenderwoche vom 10.11. - 16.11.2008

 

13.11.2008

Christliche Gewerkschaften: Erfüllungsgehilfen der Arbeitgeber? 

Zeitarbeit nimmt in Deutschland stetig zu ©ddp

Christliche Gewerkschaften wird Abschluss von Dumpinglohn-Tarifverträgen vorgeworfen

Schließt die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservice-Agenturen "Gefälligkeits-Tarifverträge" ab, die Dumpinglöhne ermöglichen? Mit dieser Frage muss sich das Arbeitsgericht Berlin beschäftigen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.

Würden die Richter der Gewerkschaft die Tariffähigkeit absprechen, könnten mutmaßlich Zehntausende Leiharbeiter in Deutschland Lohnnachzahlungen einklagen. Den entsprechenden „Antrag auf Feststellung im Beschlussverfahren“ haben der Berliner Senat und die Gewerkschaft ver.di gestellt. Anlass des gemeinsamen Vorstoßes ist die Tarifpolitik der Christlichen Gewerkschaften. Die CGZP habe „sehr niedrige Tarifverträge abgeschlossen“, sagt die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit. Eine rechtliche Klärung sei „dringend erforderlich“.

Tatsächlich scheint die Christliche Gewerkschaft für Arbeitgeber ein angenehmer Gesprächspartner zu sein: 4,81 Euro brutto die Stunde verdiente etwa ein Leiharbeiter bei einer Personalvermittlung in Wuppertal. In dem Arbeitsvertrag, der dem epd vorliegt, bezieht sich die Firma ausdrücklich auf einen Haustarifvertrag, den sie mit der CGZP abgeschlossen habe. Die CGZP erklärte hierzu auf Nachfrage, sie habe den Tarifvertrag vor einem Jahr gekündigt.
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Quelle: © domradio.de / von (epd)

14.11.2008 Der Zoll zum Thema "Stundenzettel"


Der Chef ist immer verantwortlich

Jetzt hat sich auch der Zoll zum Thema "Stundenzettel" zu Wort gemeldet: Er verrät, was er beim Nachweis der Arbeitszeiten erwartet

Nachweispflichten bei den Arbeitszeiten: Dass Firmen mit Mindestlohn-Tarifverträgen lückenlos die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter nachweisen müssen, sorgt weiter für Verunsicherung. Nach unseren Berichten hat sich nun das Hauptzollamt auf Anfrage der niedersächsischen Landesvereinigung Bauwirtschaft (LV Bau) schriftlich zu den Anforderungen geäußert. Die wichtigsten Ergebnisse fasst die Juristin Cornelia Höltkemeier von der LV Bau zusammen: 
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Verantwortung: Den Nachweis gegenüber den Fahndern der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) muss gemäß Paragraf 2 Abs. 2 a Arbeitnehmerentsendegesetz der Arbeitgeber erbringen. Der Arbeitgeber kann die Aufgabe, die erforderlichen Angaben zu erfassen, auch delegieren, zum Beispiel an den Polier oder an jeden einzelnen Mitarbeiter. Gegenüber der FKS trägt der Arbeitgeber aber auch dann die Verantwortung und muss bei Versäumnissen und Fehlern mit einem Bußgeld rechnen.   [weiter...]

Hier haben wir für Sie den von handwerk.com zusammen gestellten "letzten Stand der Dinge" und das Muster eines  Stundenzettels für Sie im pdf-Format hinterlegt >>>>>

Quelle: ©   Handwerk.com / von (jw)

15.11.2008 Kurzarbeitergeld jetzt auch für Zeitarbeit

Mitteilung aus dem Newsletter bzw. den News auf den Internet-Seiten des iGZ:

Nunmehr hat die BA eingesehen, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, der Zeitarbeitsbranche das Kurzarbeitergeld zu verweigern. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dementsprechend in einer internen Dienstanweisung gegenüber ihren Regionaldirektionen und örtlichen Arbeitsagenturen klar gestellt, unter welchen Voraussetzungen Zeitarbeitsunternehmen Kurzarbeitergeld für ihre externen Mitarbeiter beantragen können.

Das Bundeskabinett hat zusätzlich am 12.11.2008 eine Verlängerung der Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld von 12 auf 18 Monate beschlossen. Die neue Verordnung soll ab 1. Januar 2009 befristet für ein Jahr gelten. Die Verlängerung gilt für alle Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2009 entsteht. 
Weiter auf den Seiten des iGZ >>>>>

Zeitarbeit und Kurzarbeitergeld

Durch die neue Durchführungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit können jetzt auch Zeitarbeitsunternehmen Kurzarbeitergeld beantragen. RA Dr. Martin Dreyer (iGZ-Rechtsreferat) beantwortet nachfolgend wichtige Fragestellungen, die sich in der praktischen Umsetzung stellen werden.
Weiter auf den Seiten des iGZ >>>>> 

Neue Infos im pdf-Format zum Kurzarbeitergeld in der Zeitarbeitsbranche hier:

1.
BA-Durchführungsanweisung Zeitarbeit und Kurzarbeitergeld

2. BA-Broschüre Kurzarbeitergeld

3. iGZ-Rechtsinfo von RA Dr. Martin Dreyer zum Kurzarbeitergeld-Zeitarbeit

4. Kurzarbeitergeld - das Formular zur Anzeige von Arbeitsausfall


Quelle: © iGZ

19.11.2008 Krise drückt und beflügelt Zeitarbeit 

Böses Erwachen in der Automobilindustrie, dafür gute Auftragslage in anderen Branchen

Zeitarbeit gilt als Indikator für den Arbeitsmarkt. Wenn es boomt, steigt die Nachfrage. Müssen Stellen weg, wie jetzt in der Finanzkrise, trifft es als erstes die Zeitarbeitnehmer. Der Mainzer Zeitarbeitsspezialist "spp-direkt" hat derzeit aber mehr Aufträge als je zuvor. Wie das?

Zeitarbeit lässt sich nicht über einen Kamm scheren. Sie ist so vielfältig wie der Arbeitsmarkt selbst und verfügbar in praktisch allen Branchen oder Qualifikationsstufen. Gerade in der gegenwärtigen Krise habe sich das flexible Instrument der Zeitarbeit bewährt, sagt spp-direkt-Geschäftsführer Mirce Filiposki. "Zeitarbeit wird nie die klassische Festanstellung ersetzen; sie ist eine Ergänzung", so Filiposki. 

In einer Krisensituation könne sich ein Auftraggeber innerhalb von maximal fünf Tagen von Zeitarbeitskräften trennen. Ohne Zeitarbeit hätte die Krise beispielsweise in der Automobilindustrie durchweg existenzbedrohende Auswirkung, weil bei Produktionseinbrüchen alle Arbeitnehmer zunächst dennoch weiter beschäftigt werden müssten. "Das wäre dann eine Gefahr für alle Arbeitsplätze", so Filiposki, denn die Lohnkosten seien in der Flaute unternehmerisch nicht mehr darstellbar.   [weiter...]


Quelle: ©   Allgemeine Zeitung / von Erich Michael Lang

19.11.2008 Achtung: Spam-E-Mails im Namen der BA

Die Bundesagentur für Arbeit distanziert sich von Spendenaufrufen

In den letzten Tagen kursieren bundesweit E-Mails mit verschiedenen Betreffzeilen, in denen im Namen der Bundesagentur ein Sponsor für den Aufbau eines Internetprojekts gesucht wird. Diese Spam-E-Mails sind unterzeichnet mit den Namen der Vorstandsmitglieder der Bundesagentur für Arbeit.

Dazu stellen wir fest:

Die Bundesagentur ist nicht Absender dieser E-Mails und distanziert sich von dem Inhalt der Schreiben.

Quelle: ©   Pressemitteilung der Bundesagentur für Arbeit vom 19. November 2008

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