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34. Kalenderwoche vom 18.08. - 24.08..2008 |
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18.08.2008 |
In der Personalvermittlung herrschen eigene Gesetze |
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Übernahmen laufen meist nach einem ähnlichen Drehbuch ab: Zuerst wird zwischen dem Verwaltungsrat des Kaufinteressenten und dem des Übernahmeobjekts eine friedliche Einigung im Privaten gesucht. Gelingt das nicht – und um dem Vorwurf der Aktionäre zuvorzukommen, nicht das Bestmögliche für sie herausgeholt zu haben –, geht eine der Parteien an die Öffentlichkeit, erklärt ihren Standpunkt und bekräftigt den Willen für eine einvernehmliche Lösung zum Nutzen aller Betroffenen. Bleiben die Fronten verhärtet und zeigen sich der Verwaltungsrat und das Management des «Opfers» uneinsichtig, wendet sich der Interessent direkt an deren Aktionäre. Adecco , die Michael Page übernehmen will, bleibt dieser letzte Schritt verwehrt, denn der Wert des britischen Personalvermittlers Michael Page sind dessen Management und Berater. Würden sich diese entscheiden, das Unternehmen zu verlassen, würde Adecco schliesslich mit einer teuer erkauften Hülle dastehen. [weiter...] |
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Quelle: © NZZ - Neue Zürcher Zeitung / von gvm |
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| 18.08.2008 | Info des iGZ: Zeitarbeit - betriebswirtschaftliche Auswertungen | ||
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BWA-Vergleichsberechnungen 2002 - 2006 in der Arbeitnehmerüberlassung (Betriebsergebnisse, Gesamtkostenentwicklungen, Personalkosten, betriebliche Rohertragsentwicklungen). Zeitvergleichsberechnungen DATEV-Kennzahlen (FERI-Auswertungen) finden Sie über diesen Link auf der Internetseite des iGZ >>>> [weiter...] |
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Quelle: © iGZ |
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| 21.08.2008 | Sozialversicherungspflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen | ||
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Was ist bei mitarbeitenden Familienangehörigen bei den Sozialversicherungsabgaben unbedingt zu beachten? Volker Hartmann klärt Sie auf. Grundsätzlich
unterliegen alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, die im Inland
gegen Entgelt beschäftigt werden, der Sozialversicherungspflicht. Wenn
ein Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig ist, besteht grundsätzlich
Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung, also in
der gesetzlichen Krankenversicherung, in der gesetzlichen Pflegekasse
(bis 30.06.08 Pflegeversicherung) sowie in der gesetzlichen Renten- und
Arbeitslosenversicherung. Daher sind Beiträge bis zur Höhe der
jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze zu entrichten. Übersteigt das
Entgelt eines Arbeitnehmers die jeweilige Beitragsbemessungsgrenze,
brauchen auf die übersteigenden Entgeltanteile keine
Sozialversicherungsbeiträge entrichtet zu werden. |
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Quelle: © Verlag Dashöfer / von Diplom-Finanzwirt (FH) Volker Hartmann, Hamburg |
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