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29. Kalenderwoche vom 14.07. - 20.07..2008

 

14.07.2008

BA-Chef Weise findet Jobcenter katastrophal


Schweres Geschütz vom Chef der Bundesagentur für Arbeit: Frank-Jürgen Weise hat die Zusammenarbeit zwischen seiner Behörde und den Kommunen in den Jobcentern als Katastrophe bezeichnet. Deswegen fordert er, dass die Bundesagentur künftig alleine zuständig ist.   [weiter...]

Quelle: ©  Die Welt - online / von AP/LW

14.07.2008 Österreich: Adecco schlägt bei Zeitarbeits-Firma ZAT zu

Tauziehen um den Verkauf der steirischen Zeitarbeits-Firma ZAT dürfte entschieden sein: Personalleasing-Konzern Adecco zahlt 5,3 Millionen.

Der Verkaufs-Poker um die Zeitarbeitsfirma ZAT ("Zentrum der Arbeit und Technik") ist gelaufen. Nach Exklusivinformationen der Kleinen Zeitung geht das Unternehmen, das sich indirekt im Mehrheitseigentum der Gewerkschaft und der steirischen Arbeiterkammer befindet, an den Österreich-Ableger des Adecco-Konzerns.   [weiter...]


Quelle: ©   Kleine Zeitung / von Ernst Sittinger

15.07.2008 Warnung vor gefälschten Mails - angeblicher Absender: die Bundesagentur

Heute kursierten SPAM-Mails im Internet, die suggerieren sollen, die Bundesagentur für Arbeit (BA) würde Geldgeschenke verteilen. Der Absender lautet sonderafa@arbeitsamt.de und fordert auf, folgende Internet-Seiten zu besuchen http://www.geschenk-abholen.com bzw. http://www.eurogeschenk-holen.com.

Dazu erklärt die BA:

Die BA ist nicht Herausgeber bzw. Verfasser dieser E-Mail. Auch die angegebenen Internet-Seiten stehen in keinem Zusammenhang mit der BA. Das angebliche Angebot existiert nicht und entbehrt im Übrigen jeglicher rechtlichen Grundlage. 
Der Besuch der angegebenen Internet-Adressen kann auf PC’s zu Schäden führen.

Quelle: ©   BA / Pressemeldung

16.07.2008 Die 44.-- Euro - Sachbezugsfreigrenze - Wissenswertes für die Praxis

Von einer Gehaltserhöhung bleibt einem Arbeitnehmer nur dann ein nennenswerter Betrag übrig, wenn keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Konsequenterweise nutzen immer mehr Arbeitgeber die Möglichkeiten der 44.-- Euro - Sachbezugsfreigrenze.

Die gesetzgeberische Grundregel ist wie üblich simpel: Sachbezüge bleiben pro Arbeitnehmer pro Monat bis zu Euro-44 Lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei. Der Teufel steckt jedoch auch hier im Detail. Beachten sollten Sie die folgenden Punkte:
  • Die Regelung gilt nicht für Sachbezüge, die mit den amtlichen Sachbezugswerten angesetzt werden (Unterkunft, Verpflegung).
  • Die Regelung gilt auch nicht für Vorteile aus der Überlassung eines Firmenwagens.
  • Die Regelung gilt ebenfalls nicht, wenn der Rabatt-Freibetrag (pro Jahr € 1.080,--) Anwendung findet.
  • Es handelt sich um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Wird der Betrag von monatlich Euro 44,-- auch nur geringfügig überschritten, ist der Gesamtbetrag - und nicht nur der Überschreitungsbetrag - lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Bevor geprüft wird, ob die Euro 44,-- überschritten sind, ist vom "üblichen" Preis der Sachzuwendung ein Abschlag von vier Prozent zu machen.
  • Wenn ein Arbeitgeber einem geringfügig Beschäftigten Sachzuwendungen im Rahmen der Euro-44-Grenze gewährt, sind diese bei der Überprüfung der Euro-400-Geringfügigkeitsgrenze nicht einzubeziehen.
  • Hat ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse, kann er mehrfach von der Regelung profitieren.
  • Neben der Euro-44-Freigrenze gibt es eine Freigrenze von monatlich Euro 40,-- für sogenannte Aufmerksamkeiten (z.B. die Blumen zum Geburtstag). Beide Freigrenzen können nebeneinander ausgeschöpft werden.
Die 44.-- Euro - Freigrenze gilt nur für Sachzuwendungen, nicht für Barlohn. Werden Gutscheine (z. B. Tankgutscheine) hingegeben, handelt es sich um Barlohn, wenn wegen der Bezeichnung der abzugebenden Ware ein anzurechender Betrag oder ein Höchstbetrag angegeben ist. 
Geben Sie also auf keinen Fall einen "Gutschein für Super - Benzin im Wert von 44 Euro", sondern einen "Gutschein über (z.B.) 27 Liter Super - Benzin".

Quelle: ©   Verlag Dashöfer / Pressemeldung - ergänzt durch inprogress - Service für Zeitarbeit

17.07.2008 Schutz der Tarifautonomie bleibt Richtschnur der weiteren Beratungen

Kabinettsbeschluss über die Entwürfe des Arbeitnehmerentsende- und Mindestarbeitsbedingungengesetzes

Kernaussage:
....Einen Mindestlohn, der nur dazu dient, Konkurrenten vom Markt zu verdrängen, wird es mit der Union nicht geben.

Zum heutigen Kabinettsbeschluss über die Entwürfe des Arbeitnehmerentsende- und Mindestarbeitsbedingungengesetzes erklärt der mittelstandspolitische Sprecher und Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Michael Fuchs MdB:

Die von Bundeswirtschaftsminister Michael Glos bereits durchgesetzten Korrekturen an den beiden Gesetzentwürfen sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Der Schutz der Tarifautonomie und ihr Vorrang vor staatlicher Lohnfestsetzung sind zentrale Anliegen der Union. Denn Branchenmindestlöhne gefährden Arbeitsplätze und können den Wettbewerb verfälschen. Nur in absoluten Ausnahmefällen beim Nachweis sozialer Verwerfungen oder ausländischem Lohndumping darf die Politik in der denkbar schonendsten Art und Weise in die Tarifvertragsfreiheit eingreifen. Derzeit ist dies bei keiner weiteren Branche in Deutschland erkennbar notwendig, am allerwenigsten bei der Zeitarbeit.   [weiter...]


Quelle: ©   CDU/CSU /  Dr. Michael Fuchs

17.07.2008

Mindestlohn: Eine Einigung, zwei Deutungen


Bis zu 3,6 Millionen Arbeitnehmer können künftig durch staatlich gesicherte Mindestlöhne geschützt werden. Dies kündigte Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nach der Verständigung innerhalb der Bundesregierung auf zwei Gesetzesreformen an. Nach über einjährigem Gezerre hatte sich das schwarz-rote Kabinett darauf verständigt, damit den Weg zu mehr Mindestlöhnen in Deutschland zu ebnen. Scholz sprach von einem "Durchbruch". Derzeit verhelfe das Entsendegesetz 1,8 Millionen Menschen zu Mindestlöhnen. Ihre Zahl könnte sich durch die Reform verdoppeln, sagte Scholz....

....Strittig war insbesondere der Umgang mit konkurrierenden Tarifverträgen. In der Zeitarbeit etwa hat nicht nur der DGB einen Mindestlohn mit den Arbeitgebern vereinbart, sondern auch eine christliche Gewerkschaft mit einem niedrigeren Betrag. Nach Glos' Angaben wurde die Rolle dieser kleinen Gewerkschaften nicht beschnitten. Scholz dagegen strebt an, den DGB-Vertrag für alle Zeitarbeitsfirmen vorzuschreiben, was den anderen Tarifvertrag aushebeln würde. Die Union lehnt diesen Vorstoß strikt ab.   [weiter...]


Quelle: ©   Frankfurter Rundschau online / VON MARKUS SIEVERS

17.07.2008 Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt: Kabinettsbeschluss beschädigt Tarifautonomie

Zu den heutigen Beschlüssen des Bundeskabinetts zum Entsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungengesetz erklärt Arbeitgeberpräsident Dr. Dieter Hundt:

Die beiden Gesetzentwürfe stellen eine Ermächtigung zu staatlicher Lohnfestsetzung dar und gewährleisten keinen Tarifvorrang. Damit wird die Tarifautonomie erheblich beschädigt.

Die Regelungen im Entsendegesetz zu konkurrierenden Tarifverträgen sind schwammig und unbestimmt. Dies ist nach Einschätzung renommierter Rechtswissenschaftler verfassungswidrig. Das neue Entsendegesetz enthält überhaupt keinen Tarifvorrang, sondern ermöglicht die uneingeschränkte Verdrängung abweichender Tarifverträge durch staatliche Rechtsverordnung.   [weiter...]


Quelle: ©   BDA / Pressemitteilung

17.07.2008 AMP: Tarifautonomie nicht mit Füßen treten

Zu den Plänen von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz, beim Mindestlohn Druck zu
machen und das Thema morgen auf die Tagesordnung der Kabinettsitzung zu
bringen, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes
Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), Thomas Hetz:


"Die Tarifautonomie steht auf dem Spiel. Arbeitsminister Scholz muss bei seinem Versuch,
heute im Hauruck-Verfahren seine Mindestlohn-Gesetzespläne durchzupeitschen, gebremst
werden. Anderenfalls wird der Gesetzgeber künftig zum tarifpolitischen Schiedsrichter.
Es darf nicht sein, dass zugunsten einer von Minister Scholz angestrebten Monopolstellung
des DGB kleinere Tarifsysteme ausgehebelt werden.

Gesetzlich erlaubte Eingriffe in die Lohnfindung nehmen nicht nur die Beschädigung der
Tarifautonomie in Kauf, sondern schwächen auch die Gewerkschaften. Warum sollten sich
Arbeitnehmer weiterhin in Gewerkschaften engagieren, wenn der Staat durch gesetzliche
Mindestlöhne das wichtigste Instrument der Tarifpolitik bestimmt.

Kontakt:
AMP e.V. , Kronenstraße 3, 10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 60 98 - 0, Fax: 030 / 20 60 98 - 11
E-Mail: mail@amp-info.de, Internet: www.amp-info.de


Quelle: ©   AMP / Pressemeldung

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