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27. Kalenderwoche vom 30.06. - 06.07..2008

 

02.07.2008

8. Juli - Zeitarbeitsmesse in Weißenfels

 
Zeitarbeit - ein Weg aus der Arbeitslosigkeit
 
Fachkräfte verschiedener Branchen gesucht

Weißenfels (WS). Am Dienstag, dem 8. Juli, findet von 9 bis 14 Uhr in der Stadthalle Weißenfels, Beuditzstraße 69a, eine Zeitarbeitsmesse statt. Nach dem Erfolg der Zeitarbeitsmesse in der Stadthalle Weißenfels im vorigen Jahr, werden auch 2008 wieder mehr als 30 Zeitarbeitsfirmen vor Ort sein. Gesucht werden Fachkräfte aus den Branchen Chemie, Metall, Elektro, Schweißen, Lager- und Logistik, Heizung, Anlagen- und Industriemechanik. Aber auch im Bereich der Altenpflege und im Kfz-Bereich werden Stellen offeriert, um nur einige Beispiele zu nennen. Job-Angebote im kaufmännischen Bereich einschließlich Call-Center, der Gastronomie, für ingenieur-technisches Personal und für Helfer komplettieren die Angebotspalette, welche breit gefächert ist und sich hier nicht in allen Bereichen aufzählen lässt.   [weiter...]

Quelle: ©  Wochenspiegel

02.07.2008 CDU will Mindestlohn für Zeitarbeit verhindern

Die Welt berichtet: Ein Positionspapier der CDU
Die Union munitioniert ihre Parteiverbände mit Argumenten gegen einen gesetzlichen Mindestlohn in der Zeitarbeitsbranche. Er würde die Jobmaschine Zeitarbeit gefährden, heißt es in einem Positionspapier. Gegen einen Mindestlohn wehren sich auch die Post-Konkurrenten: Sie halten die Verordnung nicht ein....

...."Wer die Zeitarbeit in ihrer Flexibilität einschränken will, der nimmt vielen Menschen Chancen am Arbeitsmarkt, leistet Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland Vorschub und verhindert so unser gemeinsames Ziel: Arbeit für alle“, heißt es darin. Als Gründe für eine Stärkung der Zeitarbeit nennt die CDU zum Beispiel die Brückenfunktion in den Arbeitsmarkt. „Die Zeitarbeit bietet wie kaum eine andere Branche Arbeitslosen die Chance zur Rückkehr oder den erstmaligen Einstieg in das Erwerbsleben   [weiter...]


Quelle: ©   Die Welt

02.07.2008 Arbeitgeber gegen eine "Tarifzensur"

Die Arbeitgeber kämpfen weiter gegen den Mindestlohn. "Wir wollen keinen Mindestlohn, der kostet Arbeitsplätze", formulierte es Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt gestern in Berlin. Zwar seien die vorliegenden Entwürfe zum Entsendegesetz und dem Mindestarbeitsbedingungengesetz leicht entschärft worden, aber trotzdem seien sie "ein brutaler Anschlag auf die Tarifautonomie" sowie eine "Ermächtigung zur staatlichen Tarifzensur".

Mit beiden Gesetzen will die SPD branchenbezogen flächendeckende Mindestlöhne in Deutschland schaffen. Gerade die Tatsache, dass die Gesetze in ihrer Wirkung geltende Tarifverträge verdrängen, sofern diese schlechtere Bezahlungen vereinbart haben, treibt den Präsidenten des Bundesverbands der Deutschen Arbeitgeber (BDA) auf die Barrikaden.   [weiter...]


Quelle: ©   Hamburger Abendblatt / von ctj

03.07.2008 Unterschriftenstempel auf Kündigung reicht nicht  

Das Schriftformerfordernis aus § 623 BGB ist nicht gewahrt, wenn die Unterschrift unter einer Kündigung durch einen Unterschriftenstempel erzeugt worden ist.

Ein Mitarbeiter hatte von seinem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben erhalten, welches vom Geschäftsführer der Firma unterzeichnet worden war. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage und vertrat die Ansicht, die Kündigung sei mangels eigenhändiger Unterschrift des Geschäftsführers unwirksam.

Er behauptete, das Kündigungsschreiben trage lediglich eine Computerunterschrift. Der Arbeitgeber behauptete, der seinerzeitige Geschäftsführer persönlich habe das Kündigungsschreiben eigenhändig unterschrieben.

Während die Vorinstanz nach Beweisaufnahme die Klage abgewiesen hat, hatte der Kläger vor dem Hessischen LAG Erfolg.   [weiter...]

Quelle: ©   arbeitsrecht.de

03.07.2008 Die aktuelle Rechtsprechung zur Abfindung nach § 1a KSchG

Mit dem gesetzlich verankerten Anspruch auf eine Regelabfindung soll den Arbeitsvertragsparteien ein Standardverfahren zur Abwicklung der Situation nach einer Kündigung zur Verfügung gestellt werden, dem Arbeitgeber aber ebenso wie dem Arbeitnehmer freigestellt bleiben, ob er diesen Weg gehen will.

Normiert ist der gesetzliche Anspruch auf eine Regelabfindung in § 1a KSchG. Hiernach hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe von 0,5 (Brutto-) Monatsverdiensten pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist Kündigungsschutzklage erhebt.

Für die Entstehung des Anspruchs kommt es entscheidend darauf an, dass der Arbeitgeber in der Kündigungserklärung auf die Betriebsbedingtheit der Kündigung und den Abfindungsanspruch bei Verstreichenlassen der Klagefrist hinweist. Der Arbeitnehmer seinerseits muss lediglich "untätig bleiben", in dem er die dreiwöchige Klagefrist des § 4 KSchG ungenutzt lässt.    [weiter...]


Quelle: ©   arbeitsrecht.de

03.07.2008 Kippt der EuGH den Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat derzeit in einem Vorabentscheidungsverfahren zu klären, ob der Verfall von Urlaubsansprüchen nach dem deutschen Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) europarechtskonform ist.

Nach den Schlussanträgen der Generalanwältin Trstenjak muss befürchtet werden, dass künftig jedenfalls langzeiterkrankte Arbeitnehmer hohe Urlaubsansprüche aufbauen. Nach derzeitiger deutscher Rechtslage verfallen Urlaubsansprüche spätestens am 31.3. des Folgejahres (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

Der Fall:

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat einen deutschen Rechtsstreit dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt. Im Rechtstreit geht es um die Frage, ob ein über zwei Jahre langzeiterkrankter Arbeitnehmer für diese Zeit Urlaubsansprüche erworben hat. Nachdem das Arbeitsverhältnis wegen der Bewilligung voller Erwerbsminderungsrente geendet hatte, verlangte der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber Abgeltung des Urlaubs der letzten zwei Jahre. Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass der Urlaub nach § 7 Abs. 3 BUrlG spätestens mit Ablauf des 31.3. des Folgejahres verfallen ist, obwohl der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung keinen Urlaub nehmen konnte. Dies entspricht der derzeitigen Rechtslage nach dem BUrlG und der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts.   [weiter...]

Quelle: ©   Haufe Onlineredaktion

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