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26. Kalenderwoche vom 23.06. - 29.06..2008 |
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23.06.2008 |
"Mindestlöhne in der Zeitarbeit sind überflüssig" |
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Herr Fuchs, die Kanzlerin
das Thema Mindestlöhne geräuschlos abräumen, doch Sie und der
Wirtschaftsflügel der Union stellen sich quer. Warum? |
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Quelle: © tagesspiegel / von Cordula Eubel |
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| 23.06.2008 | Bußgeld beim Verstoß gegen Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises | ||
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Seit dem 01.01.2008 droht Arbeitnehmern in bestimmten Branchen Bußgeld bis zu 1.000 Euro, wenn sie den Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit nicht mitführen. Bislang konnten die Beschäftigten ein Bußgeld vermeiden, wenn sie bei einer Kontrolle durch die Zollverwaltung den Personalausweis statt des Sozialversicherungsausweises vorlegten. Diese Ausweichmöglichkeit hat der Gesetzgeber gestrichen. [weiter...] |
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Quelle: © inprogress - Service für Zeitarbeit |
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| 26.06.2008 | Besserer Schutz für Zeitarbeiter in der Schweiz | ||
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Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Temporärangestellte unter Dach Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die über 260'000 Temporärangestellten in der Schweiz wird Realität. Sowohl der Branchenverband swissstaffing als auch die Gewerkschaft Unia haben dem ausgehandelten Vertragswerk zugestimmt. Es sei gelungen im GAV sowohl die Flexibilitätsanforderung der Arbeitsvermittler als auch das Sicherheitsbedürfnis der Temporärangestellten zu vereinen, sagte swissstaffing-Präsident Charles Bélaz in Zürich. Der Vertrag sei das Fundament für die Entwicklung der Personalvermittlungsbranche. Bélaz wies auf die steigende Bedeutung der Temporärarbeit in der Schweiz hin. Durchschnittlich wachse diese Form der Arbeit pro Jahr um 12 Prozent. Mit dem GAV könnten die Personalvermittler ihre Verantwortung für eine sozialverträgliche Entwicklung der Temporärarbeit noch besser wahrnehmen. [weiter...] |
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Quelle: © Schweizer Fernsehen / (sda/stom) |
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| 26.06.2008 | IG Metall - "Fairness-Streit" am Arbeitsgericht | ||
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Der Rechtsstreit um das "Fairness-
Abkommen" der IG Metall mit verschiedenen Zeitarbeitsfirmen wird
das Frankfurter Arbeitsgericht beschäftigen. Das Landgericht verwies
den Fall am Mittwoch dorthin. Wie der Vorsitzende Richter Werner Rau
erklärte, bestehe ein direkter arbeitsrechtlicher Bezug, deshalb der
Wechsel. Gegen den Beschluss können Rechtsmittel beim
Oberlandesgericht eingelegt werden (Az.: 2-06 O 253/08)....
....Ursprünglich hatte die 6. Zivilkammer des Landgerichts auf Antrag des Arbeitgeberverbandes mittelständischer Personaldienstleister (AMP) eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft erlassen. [weiter...] |
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Quelle: © Frankfurter Rundschau online / dpa |
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| 27.06.2008 | Revolution im Unternehmensrecht - Billig-GmbH für einen Euro | ||
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Der Bundestag hat eine kleine Revolution im Unternehmensrecht beschlossen. Firmengründer, die nicht unbegrenzt haften wollen, müssen nicht mehr wie bisher tief in die Tasche greifen. Mit der größten Reform des GmbH-Rechts seit mehr als 100 Jahren wird die Gründung einer Firma einfacher und billiger. Das Parlament beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Union und Grünen den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Eingeführt wird auch eine neue Unternehmergesellschaft (UG) mit nur einem Euro Stammkapital. Im Insolvenzfall bekommen Gläubiger mehr Rechte. Die Bundesregierung reagiert mit der Neufassung auch auf den Zulauf für britische Limited-Gesellschaften. «Die bewährte und erfolgreiche Unternehmensform GmbH wird fit für den internationalen Wettbewerb», sagte Zypries. Es sei an der Zeit, das GmbH-Recht aus dem Jahr 1892 zu entrümpeln. Die aktuelle Reform der Koalition kommt aber ein Jahr später als geplant. Es sei richtig gewesen, die Sache nicht übers Knie zu brechen, sagte Zypries. Mit ihrer Idee, das Mindeststammkapital von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abzusenken, konnte sie sich nicht gegen die Union durchsetzen. [weiter...] |
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Quelle: © Netzeitung.de / (dpa) |
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| 27.06.2008 | Videoüberwachung - Zeitarbeitsfirma zu 25000 Euro Schmerzensgeld verurteilt | ||
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25.000 Euro Schmerzensgeld für ständige Videoüberwachung am Arbeitsplatz Eine
Geldstrafe in dieser Höhe muss jetzt eine Zeitarbeitsfirma aus Lüdenscheid
einer ehemaligen Arbeitnehmerin zahlen. Die Inhaber haben die Büros
ihres Unternehmens rund um die Uhr per Video überwacht. Betroffen davon
war auch eine 26-jährige Angestellte, die so über Monate hinweg an
ihrem Schreibtisch von einer Videokamera beobachtet worden war. Nach
ihrer Kündigung forderte sie Schmerzensgeld. Zu
Recht. So der Richter. Und er betonte: Ihm sei in 25 Jahren als
Arbeitsrichter noch keine derart eklatante Verletzung der allgemeinen
Persönlichkeitsrechte begegnet. Die Höhe des Schmerzensgeldes begründete
er dann auch damit, dass der Unternehmer auch im Verfahren die Kameras
nicht abgeschaltet hatte und weiterhin der Meinung sei, dass sein
Vorgehen rechtens sei. Hierzu
der Richter: Gegen eine Videoüberwachung nachts und außerhalb der Öffnungszeiten
sei nichts einzuwenden. Aber in diesem Fall maße sich ein privates
Unternehmen Überwachungsmethoden in einem Ausmaß an, die nicht einmal
staatlichen Behörden erlaubt seien. Der
Fall mag einzigartig sein (hoffentlich). Aber er zeigt auch, dass
Gerichte derzeit bei unerlaubter Überwachung kein Pardon zeigen. |
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Quelle: © Newsletter der BWRmedia |
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