.
 

26. Kalenderwoche vom 23.06. - 29.06..2008

 

23.06.2008

"Mindestlöhne in der Zeitarbeit sind überflüssig"


Interview mit Michael Fuchs - Michael Fuchs ist Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion und Mitglied des CDU-Bundesvorstands. Mit ihm sprach Cordula Eubel.

Herr Fuchs, die Kanzlerin das Thema Mindestlöhne geräuschlos abräumen, doch Sie und der Wirtschaftsflügel der Union stellen sich quer. Warum?

Es ist unser gemeinsames Ziel zu verhindern, dass durch Mindestlöhne bestehende Tarifverträge ausgehebelt werden. Es geht nicht, dass der Staat sich über das hinwegsetzt, was Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände gemeinsam ausgehandelt haben. Deshalb müssen die beiden Gesetzentwürfe zum Mindestlohn noch überarbeitet werden.

Arbeitsminister Olaf Scholz und Kanzleramtsminister Thomas de Maizière hatten sich aber in den vergangenen Wochen schon auf einen Kompromiss verständigt. Den tragen Sie also nicht mit?

Wir müssen darauf achten, dass kleinere Gewerkschaften wie der christliche Gewerkschaftsbund nicht in ihrer Existenz gefährdet werden. Wenn in einer Branche mehrere Tarifverträge konkurrieren, dann soll nach dem Willen des Arbeitsministers der Vertrag mit der höchsten Repräsentativität…

… der also die meisten Beschäftigten umfasst…

… für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das heißt: Wenn ein Tarifvertrag für 20 Prozent der Beschäftigten gilt, dann könnte er durch einen mit 30 Prozent verdrängt werden. Das halte ich für problematisch.   [weiter...]


Quelle: ©   tagesspiegel / von Cordula Eubel

23.06.2008 Bußgeld beim Verstoß gegen Mitführungspflicht des Sozialversicherungsausweises

Seit dem 01.01.2008 droht Arbeitnehmern in bestimmten Branchen Bußgeld bis zu 1.000 Euro, wenn sie den Sozialversicherungsausweis bei der Arbeit nicht mitführen. Bislang konnten die Beschäftigten ein Bußgeld vermeiden, wenn sie bei einer Kontrolle durch die Zollverwaltung den Personalausweis statt des Sozialversicherungsausweises vorlegten. Diese Ausweichmöglichkeit hat der Gesetzgeber gestrichen.   [weiter...]

Quelle: ©   inprogress - Service für Zeitarbeit

26.06.2008 Besserer Schutz für Zeitarbeiter in der Schweiz

Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für Temporärangestellte unter Dach

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die über 260'000 Temporärangestellten in der Schweiz wird Realität. Sowohl der Branchenverband swissstaffing als auch die Gewerkschaft Unia haben dem ausgehandelten Vertragswerk zugestimmt.

Es sei gelungen im GAV sowohl die Flexibilitätsanforderung der Arbeitsvermittler als auch das Sicherheitsbedürfnis der Temporärangestellten zu vereinen, sagte swissstaffing-Präsident Charles Bélaz in Zürich. Der Vertrag sei das Fundament für die Entwicklung der Personalvermittlungsbranche. Bélaz wies auf die steigende Bedeutung der Temporärarbeit in der Schweiz hin. Durchschnittlich wachse diese Form der Arbeit pro Jahr um 12 Prozent. Mit dem GAV könnten die Personalvermittler ihre Verantwortung für eine sozialverträgliche Entwicklung der Temporärarbeit noch besser wahrnehmen.   [weiter...]


Quelle: ©   Schweizer Fernsehen / (sda/stom)

26.06.2008 IG Metall - "Fairness-Streit" am Arbeitsgericht
 
Der Rechtsstreit um das "Fairness- Abkommen" der IG Metall mit verschiedenen Zeitarbeitsfirmen wird das Frankfurter Arbeitsgericht beschäftigen. Das Landgericht verwies den Fall am Mittwoch dorthin. Wie der Vorsitzende Richter Werner Rau erklärte, bestehe ein direkter arbeitsrechtlicher Bezug, deshalb der Wechsel. Gegen den Beschluss können Rechtsmittel beim Oberlandesgericht eingelegt werden (Az.: 2-06 O 253/08)....

....Ursprünglich hatte die 6. Zivilkammer des Landgerichts auf Antrag des Arbeitgeberverbandes mittelständischer Personaldienstleister (AMP) eine einstweilige Verfügung gegen die Gewerkschaft erlassen.   [weiter...]

Quelle: ©   Frankfurter Rundschau online / dpa

27.06.2008 Revolution im Unternehmensrecht - Billig-GmbH für einen Euro

Der Bundestag hat eine kleine Revolution im Unternehmensrecht beschlossen. Firmengründer, die nicht unbegrenzt haften wollen, müssen nicht mehr wie bisher tief in die Tasche greifen.

Mit der größten Reform des GmbH-Rechts seit mehr als 100 Jahren wird die Gründung einer Firma einfacher und billiger. Das Parlament beschloss am Donnerstag mit den Stimmen von SPD, Union und Grünen den Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD). Eingeführt wird auch eine neue Unternehmergesellschaft (UG) mit nur einem Euro Stammkapital. Im Insolvenzfall bekommen Gläubiger mehr Rechte. Die Bundesregierung reagiert mit der Neufassung auch auf den Zulauf für britische Limited-Gesellschaften.

«Die bewährte und erfolgreiche Unternehmensform GmbH wird fit für den internationalen Wettbewerb», sagte Zypries. Es sei an der Zeit, das GmbH-Recht aus dem Jahr 1892 zu entrümpeln. Die aktuelle Reform der Koalition kommt aber ein Jahr später als geplant. Es sei richtig gewesen, die Sache nicht übers Knie zu brechen, sagte Zypries. Mit ihrer Idee, das Mindeststammkapital von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abzusenken, konnte sie sich nicht gegen die Union durchsetzen.   [weiter...]


Quelle: ©   Netzeitung.de /  (dpa)

27.06.2008 Videoüberwachung - Zeitarbeitsfirma zu 25000 Euro Schmerzensgeld verurteilt

25.000 Euro Schmerzensgeld für ständige Videoüberwachung am Arbeitsplatz

Eine Geldstrafe in dieser Höhe muss jetzt eine Zeitarbeitsfirma aus Lüdenscheid einer ehemaligen Arbeitnehmerin zahlen. Die Inhaber haben die Büros ihres Unternehmens rund um die Uhr per Video überwacht. Betroffen davon war auch eine 26-jährige Angestellte, die so über Monate hinweg an ihrem Schreibtisch von einer Videokamera beobachtet worden war. Nach ihrer Kündigung forderte sie Schmerzensgeld.

Zu Recht. So der Richter. Und er betonte: Ihm sei in 25 Jahren als Arbeitsrichter noch keine derart eklatante Verletzung der allgemeinen Persönlichkeitsrechte begegnet. Die Höhe des Schmerzensgeldes begründete er dann auch damit, dass der Unternehmer auch im Verfahren die Kameras nicht abgeschaltet hatte und weiterhin der Meinung sei, dass sein Vorgehen rechtens sei.

Hierzu der Richter: Gegen eine Videoüberwachung nachts und außerhalb der Öffnungszeiten sei nichts einzuwenden. Aber in diesem Fall maße sich ein privates Unternehmen Überwachungsmethoden in einem Ausmaß an, die nicht einmal staatlichen Behörden erlaubt seien.

Der Fall mag einzigartig sein (hoffentlich). Aber er zeigt auch, dass Gerichte derzeit bei unerlaubter Überwachung kein Pardon zeigen.


Quelle: ©   Newsletter der BWRmedia

.
  Links zu unseren Seiten:  
.

  

.