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23. Kalenderwoche vom 02.06. - 08.06..2008 |
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02.06.2008 |
Akademiker zu vermieten |
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Für junge Uni-Absolventen ist die Zeitarbeit eine Alternative zum Praktikum Als Haike Füßlein mit dem Studium fertig war, wusste sie genau, was sie wollte: dort arbeiten, wo Jobs vergeben werden. Deshalb hatte sie sich schon während des BWL-Studiums an der Berliner Fachhochschule für Technik und Wirtschaft (FHTW) auf Personalmanagement spezialisiert. In der Theorie kannte sie sich bestens mit dem Thema aus, ihre praktische Erfahrung beschränkte sich jedoch auf den studentischen Nebenjob bei einem Personalvermittler. Wie also sollte sie in ihrem Traumberuf Fuß fassen? [weiter...] |
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Quelle: © tagesspiegel.de / von Selina Byfield |
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| 02.06.2008 | Rechtsinfo zu Jahressonderzahlungen nach iGZ-Tarif | ||
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Jahressonderzahlungen nach § 8 Manteltarifvertrag Die
Zahlung des Urlaubsgeldes steht bevor. An dieser Stelle möchten wir
deshalb die wichtigsten Punkte aufgreifen. 1.
Der Anspruch auf Jahressonderzahlung (Urlaubsgeld / Weihnachtsgeld)
entsteht nach mehr als sechs Monaten der ununterbrochenen Beschäftigung zu den Stichtagen
30.06. (Urlaubsgeld) und 30.11. (Weihnachtsgeld) eines Jahres.
Der Satz 1 des § 8 Manteltarifvertrag ist hinsichtlich der Beschäftigungszeit
nicht anzuwenden. Es ist stattdessen die Fußnote unter dem Paragraphen
8 des Manteltarifvertrages zu beachten. Arbeitnehmer,
deren Arbeitsverhältnis spätestens am 31.05. eines Jahres begonnen
hat, haben die Wartezeit zum Stichtag 30.11. erfüllt und haben damit
einen Anspruch auf Weihnachtsgeld (sofern die sonstigen Voraussetzungen
vorliegen.) Arbeitnehmer,
deren Arbeitsverhältnis spätestens am 31.12. eines Jahres begonnen
hat, haben im folgenden Jahr einen Anspruch auf Urlaubsgeld (sofern die
sonstigen Voraussetzungen vorliegen.) 2. Der Arbeitnehmer, der die Wartezeit von sechs Monaten und einen Tag erfüllt hat, erwirbt einen Anspruch in Höhe von 150 Euro. Die weiteren Stufen für den Anstieg der Jahressonderzahlungen haben sich nicht verändert. Deshalb hat der Arbeitnehmer unverändert einen Anspruch auf 150 Euro, wenn er länger als ein Jahr („im zweiten Beschäftigungsjahr“) zum Stichtag im Unternehmen ist. Der Anspruch steigt auf 200 Euro, wenn er zum Stichtag länger als zwei Jahre („im dritten Beschäftigungsjahr“) im Unternehmen ist. 300 Euro sind bei einer Beschäftigungszeit von mehr als vier Jahren zu zahlen. [weiter...] |
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Quelle: © iGZ / von RA Dr. Martin Dreyer |
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| 03.06.2008 | RWI: Mindestlöhne würden öffentliche Haushalte mit Milliarden belasten | ||
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Eine Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung widerlegt die Behauptung der SPD, durch Mindestlöhne würden die öffentlichen Haushalte entlastet. Das Gegenteil wäre der Fall: Laut der Untersuchung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen, würden die öffentlichen Haushalte durch einen gesetzlichen Mindestlohn von 7,50 € mit circa neuen Milliarden Euro belastet. Diese Mehrausgaben entstünden vor allem durch höhere Zahlungen beim Arbeitslosengeld, denn aufgrund eines Mindestlohns würden rund 1,2 Millionen Stellen für geringer Qualifizierte wegfallen. [weiter...] |
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Quelle: © AMP |
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| 04.06.2008 | Sachgrundlose Verlängerung bei allen befristeten Verträgen möglich? | ||
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Lesen Sie den Artikel zu einem Urteil des LAG Nürnberg. Ein befristeter Vertrag
ohne Sachgrund kann in der Zeitarbeit nach den Vereinbarungen im
Tarifvertrag mehrfach sachgrundlos verlängert werden. Dies soll auch
bei einem befristeten Vertrag mit Sachgrund befristet gelten.... Der
Praxistipp dazu: Die
Entscheidung zeigt, dass unprofessionelles Vorgehen beim Abschluss
befristeter Arbeitsverträge gewisse Risiken mit sich bringt. Hier hatte der
Arbeitgeber ohne Notwendigkeit die Befristung im Arbeitsvertrag mit der
Erprobung des Mitarbeiters begründet. Da es sich um eine erstmalige
Einstellung handelte, hätte die Befristung jedoch nach § 14 Abs. 2
Satz 1 TzBfG ohne Sachgrund erfolgen können. |
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Quelle: © Haufe |
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| 04.06.2008 | Das falsche Spiel mit der Zeitarbeit | ||
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Spätestens seit ihrem Leipziger Gewerkschaftstag im vergangenen November wissen wir, was für die IG Metall zählt: Mitglieder, Mitglieder und nochmals Mitglieder. Deshalb hat die Gewerkschaft nun eine neue Klientel entdeckt: die boomende Branche der Zeitarbeit. Während sie diese jahrezehntelang als „Leiharbeit“ diffamierte, versucht sie jetzt, dort mit Macht organisatorisch Fuß zu fassen. Gegen Mitgliederwerbung ist an sich
nichts einzuwenden. Fragwürdig wird es allerdings, wenn man sich dabei
rabiater Methoden bedient. |
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Quelle: © Blickpunkt Wirtschaft |
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| 06.06.2008 | Olaf Richter ist neuer Vorsitzender des iGZ | ||
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Erfolgreicher Bundeskongress mit über 400 Teilnehmern in Hamburg Der
iGZ-Landesbeauftragte für Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
setzte sich bei den Wahlen im Rahmen der Mitgliederversammlung in
Hamburg gegen seine Mitkandidaten, den ehemaligen Vorsitzenden Volker
Homburg, und den iGZ-Regionalkreisleiter NRW, Hans-Joachim Scharrmann,
durch. Als Vertreter wurden Georg Sommer (Augsburg) und Ariane Durian
(Karlsruhe) in ihren Ämtern bestätigt. Zu Beisitzern wurden Martin
Gehrke (Duisburg), Dr. Ansgar Lauterbach (Berlin), Jürgen Nodop
(Hamburg) und Bettina Schiller (Bremen) gewählt. Zum
Auftakt des Bundeskongresses unter dem Motto „iGZ FAIRändert
Zeitarbeit“, bei dem der iGZ auch sein zehnjähriges Bestehen feierte,
präsentierte der ehemalige Vorsitzende Homburg seinen
Rechenschaftsbericht. Der iGZ habe sich zu einem Türöffner entwickelt
und stehe als Synonym für Zeitarbeit. Mit rund 1250 Mitgliedern und der
Tarifpartnerschaft mit dem DGB stehe der mitgliederstärkste Verband im
Vergleich sehr gut da. Die vergangenen drei Jahre, so Homburg, brachten
eine breite Darstellung des Verbandes – viele neue aktive Mitglieder
konnten gewonnen werden. Die Regionalisierung schaffe zudem
Infrastrukturen. Das sei wichtig, denn es gebe dem iGZ vor Ort ein
Gesicht. Homburg dankte in diesem Zusammenhang vor allem den
Landesbeauftragten: „Die Landeskonferenzen haben enorm an Gewicht
gewonnen“, betonte Homburg. Durch Teilnahme zahlreicher
Nichtmitglieder und Vertreter der Arbeitsagenturen herrsche eine bessere
Präsenz des iGZ. [weiter...] |
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Quelle: © iGZ / Pressemeldung |
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| 06.06.2008 | Fußball-EM und/oder Arbeit? | ||
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Fußballspiele bergen nicht nur auf dem Spielfeld Konfliktstoff. Am Arbeitsplatz führt die Begeisterung fürs Kicken oft zu Auseinandersetzungen, wie viel Fußball sich mit der Arbeit vereinbaren lässt. «Nach
den Erfahrungen der WM 2006 ist davon auszugehen, dass es diesen Sommer
wieder solche Probleme geben wird», sagte Michael Eckert, Fachanwalt für
Arbeitsrecht in Heidelberg. Kein Anspruch
auf Fußball am Arbeitsplatz Einen Anspruch auf Fußball
am Arbeitsplatz haben Arbeitnehmer nicht. «Nüchtern betrachtet gibt es
nun einmal Wichtigeres als Fußball», sagt Eckert. «Das heißt, man
muss immer die Interessen gegeneinander abwägen. Die betrieblichen
Interessen haben aber grundsätzlich Vorrang» - auch während
EM-Spielen der Deutschen. [weiter...] |
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Quelle: © Haufe Verlag |
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| 06.06.2008 | Steuerliche Behandlung von EM-Tickets und Feiern | ||
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Bei Einladungen von Mitarbeitern in die Stadien der Europameisterschaft sowie bei betriebsinternen Feiern kann steuerpflichtiger Arbeitslohn entstehen. Falls
Sie Ihre Mitarbeiter und/oder Kunden zu Spielen der Fußballeuropameisterschaft
in Österreich und der Schweiz einladen möchten, so entstehen dadurch
regelmäßig steuerlich relevante Vorteile. Die Eintrittskarten stellen
Zuwendungen dar, die beim jeweiligen Empfänger zu versteuern sind. Es
besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie die Steuer als Einladender im
Rahmen des § 37b EStG übernehmen. |
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Quelle: © Haufe Verlag |
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