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14. Kalenderwoche vom 31.03. - 06.04.2008

 

31.03.2008

Zeitarbeit bietet 500 offene Stellen


Branche informiert in Recklinghausen 

Die Zeitarbeitsbranche boomt und kann ein Weg aus der Arbeitslosigkeit mit guten Chancen sein: Über Zeitarbeit können Berufsanfänger Erfahrungen gewinnen, die oft Einstellungsvoraussetzungen sind - und wer nach der Familienphase in den Beruf zurück will, kann hier seine Chance für den Wiedereinstieg finden, argumentiert die Arbeitsagentur. 

Wer arbeitslos ist, eine berufliche Alternative sucht, oder wer sich über diese Form der Beschäftigung informieren will, sollte sich kommenden Donnerstag, 3. April, für einen Besuch der Agentur für Arbeit in Recklinghausen vormerken. Von 9 bis 14 Uhr präsentieren sich an diesem Tag siebzehn Zeitarbeitsunternehmen aus der Region in der siebten Etage der Agentur für Arbeit Recklinghausen, Görrestraße 13-15

Die Veranstaltung ist kostenfrei und kann ohne Anmeldung besucht werden. Rund 500 offene Stellen bringen die Unternehmen am Donnerstag mit. Sie reichen vom Schlosser über Maler und Lackierer bis hin zu Plätzen in der Chemie - und anderen Bereichen.


Quelle: © WAZ Mediengruppe / Pressemitteilung

31.03.2008 Zeitarbeit - Boom mit Schattenseiten

In Hamburg werden viele Fachkräfte auf Leihbasis gesucht

Unternehmen freuen sich über größere Flexibilität. Gewerkschaft bemängelt die zu geringe Entlohnung.

Marko S. (25) arbeitet für einen Fahrzeugzulieferer. Sieben Stunden pro Tag montiert der gelernte Industriemechaniker Autositze. Obwohl der junge Vater bereits seit gut einem Jahr in dem Betrieb tätig ist, ist er unverändert als Leiharbeiter angestellt. Eine Festanstellung bekommt er nicht. Am Ende des Monats erhält der Mann 1100 Euro brutto. Das ist rund ein Drittel weniger als seine fest angestellten Kollegen, die die gleiche Arbeit machen. "Dies ist ungerecht. Wir fordern die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit", sagt Michael Schrod, Bezirkssekretär der IG Metall Küste, dem Abendblatt.   [weiter...]


Quelle: ©   Hamburger Abendblatt / von Beate Kranz

31.03.2008 Nur wenige Branchen wollen den Mindestlohn

Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) droht mit seinen Plänen zu scheitern, den Mindestlohn möglichst schnell in vielen Branchen einzuführen. Denn wenn an diesem Montag die Frist abläuft, bis zu der die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Ministerium die Aufnahme ihrer Branche in das Entsendegesetz beantragen können, fällt die Bilanz voraussichtlich mager aus. Bisher sind nur vier Branchen bekannt, die ihr Interesse an einer Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekundet haben: die Zeitarbeit, das Wachgewerbe, die private Forstwirtschaft sowie die Textilreiniger. Dies ist die Voraussetzung für einen für den gesamten Wirtschaftszweig gültigen Mindestlohn....

....Unklar ist auch die Situation in den Branchen, die bereits ihr Interesse zur Aufnahme in das Entsendegesetz bekundet haben. So haben nur zwei von drei Zeitarbeitsverbänden zusammen mit dem DGB einen Antrag beim Arbeitsministerium gestellt. Grundlage des Antrags ist der 2006 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) sowie dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem DGB geschlossene Mindestlohntarifvertrag. 

Dagegen lehnt der dritte große Verband der Branche, der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), das Ansinnen ab. Er hat einen Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) abgeschlossen. Der CGB warnte Scholz, rechtsgültige Tarifverträge in der Zeitarbeit durch das Entsendegesetz auszuhebeln. Unterstützung erhält der CGB vom Arbeitsrechtler Richard Giesen von der Universität Gießen, der in einem Gutachten für den AMP zu dem Ergebnis kommt, dass die von den konkurrierenden Verbänden IGZ und BZA mit dem DGB beantragte Aufnahme verfassungswidrig sei.   [weiter...]


Quelle: ©   FAZ.net / Frankfurter Allgemeine

01.04.2008 Aktuelle Pressemeldungen: Beerdigung 3. Klasse für den Mindestlohn

Meldungen vom 31.03.2008
  • Hungerlöhne bleiben legal  Mindestlohn-Debatte. Millionen Menschen in schlecht bezahlten Jobs müssen sich auch künftig mit Stundenlöhnen von 4,50 oder 5,30 Euro abfinden. Der von der großen Koalition gewählte Weg, Mindestlöhne über das Entsendegesetz im Tarifgefüge zu verankern, wird nur wenigen Geringverdienern helfen. Vor Ablauf der Frist am heutigen Montag haben sich nur fünf, überwiegend kleine Branchen bereit erklärt, der schwarz-roten Idee zu folgen.
    Frankfurter Rundschau
  • Glos hofft auf Vollbeschäftigung  Der Wirtschaftsminister hält sie im nächsten Jahrzehnt für erreichbar. DGB fordert andere Politik. Nach Jahren hoher Arbeitslosigkeit halten Regierung, Wirtschaft und Gewerkschaften Vollbeschäftigung wieder für möglich. Während viele Ökonomen für dieses Jahr ein deutlich schwächeres Wachstum in Deutschland erwarten und trotz möglicher negativer Folgen der internationalen Finanzkrise für die hiesige Wirtschaft zeigt sich Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) optimistisch.
    Frankfurter Rundschau
  • Nur wenige Anwärter beim Mindestlohn  Lediglich sechs kleine Branchen stellen Antrag - SPD-Erwartungen nicht erfüllt. Der Mindestlohn bleibt in Deutschland vorerst die Ausnahme. Heute endet die Frist, die die großen Koalitionäre SPD und Union in dieser Sache gesetzt hatten: Bis zum 31. März sollten sich die Branchen - sprich die Tarifparteien - beim Bundesarbeitsministerium melden, die eine Aufnahme in das Entsendegesetz wünschen und damit einen Mindestlohn für die ganze Branche.
    Berliner Zeitung
  • "Mindestlohn-Wunsch aufgeben" - Norbert Röttgen im Gespräch  Die CDU bleibt bei ihrem Nein zum Mindestlohngesetz. Der Parlamentarische Unions-Geschäftsführer im Bundestag, Röttgen, hat Arbeitsminister Scholz (SPD) aufgefordert, das Mindestlohngesetz fallenzulassen. An diesem Montag endet die Frist für Branchen, die in das Entsendegesetz aufgenommen werden wollen.
    FAZ

Meldungen vom 30.03.2008

  • Montag ist Stichtag - Union beerdigt den Mindestlohn  Bis zu diesem Montag sollten alle daran interessierten Branchen den Antrag für die Aufnahme ins Entsendegesetz stellen. Die SPD hoffte auf zehn oder mehr. Doch die Resonanz in der deutschen Wirtschaft ist mehr als dürftig. Die CDU feiert den Fehlschlag der Sozialdemokraten als Bestätigung. Der Arbeitsminister soll nun seinen Gesetzentwurf begraben.
    Rheinische Post 
  • Bericht sieht Arbeitsmarkt auf der Kippe  Abwärtstrend oder Vollbeschäftigung: Unterschiedlicher können die Signale nicht sein. Während die FAZ in ihrer Montagsausgabe einen Negativtrend auf dem Arbeitsmarkt ausmacht, hofft Wirtschaftsminister Glos auf Vollbeschäftigung bis 2010. Erst am Dienstag gibt die Bundesagentur für Arbeit die neuen Arbeitslosenzahlen bekannt.
    Spiegel Online
  • Mindestlohn wird zum politischen Rohrkrepierer  Der einstige Wahlkampfschlager der SPD gerät zum Flop: Kaum eine Branche hat Interesse an einem Mindestlohn, ein Gericht kippte die Regelung für die Postbranche, in der Sicherheitsbranche droht neuer Ärger. Die CDU hält mit ihrer Schadenfreude nicht länger hinter dem Berg. Olaf Scholz war sich sicher. Der Mindestlohn kommt. Für alle. Das war vor drei Monaten. Damals war es der SPD gerade gelungen, gegen den halbherzigen Widerstand der Union den Mindestlohn in der Postbranche durchzusetzen.
    Welt Online

Meldungen vom 27.03.2008

  • TNT reicht bei EU Beschwerde zum dt Mindestlohn ein  Der Postdienstleister TNT NV hat bei der EU-Kommission eine Beschwerde zur Einführung eines Mindestlohns von 9,80 EUR für die deutsche Briefzustellbranche eingereicht. Der Mindestlohn verstoße gegen EU-Recht, hieß es am Donnerstag in der Beschwerde von TNT, Amsterdam.
    FAZ net
  • Mindestlohn – so nicht!  Das Konzept von Arbeitsminister Olaf Scholz versagt: Nur wenige Branchen wollen das Angebot annehmen, ihnen eine Lohnuntergrenze zu verordnen.
    Die Zeit 
Quelle: ©   Gesammelte Pressemeldungen

03.04.2008 Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags

Welche Regeln und Gesetze sind bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen zu beachten?

§ 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist eine Befristung ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren sowie die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos (kürzer) befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig (in Tarifverträgen können abweichende Regeln vereinbart werden) - vorausgesetzt, es gab zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber. 

Eine wirksame Verlängerung setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit der vorangehenden Befristung des zu verlängernden Vertrags vereinbart und grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber zugleich die übrigen Arbeitsbedingungen, unabhängig davon, ob diese für den Arbeitnehmer günstiger sind. Ferner muss die jeweils weitere Befristung an das Ende der vorangegangenen anschließen. Selbst eine Unterbrechung für die Dauer eines dazwischen liegenden arbeitsfreien Tages oder eines Wochenendes ist schädlich. 

Missachtet man diese Voraussetzungen, liegt keine Verlängerung des bisherigen Vertrages vor, sondern der Abschluss eines neuen, befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Dieser ist wegen § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG aber nur mit Sachgrund zulässig. Fehlt aber ein solcher Sachgrund, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet.   [weiter...]


Quelle: ©   Verlag Dashöfer / Rechtsanwalt Torsten Lang (Taylor Wessing Berlin)

03.04.2008 Scheinbewerber und AGG-Entschädigung

Wie ist mit möglichen Entschädigungsforderungen bei geschlechtsspezifischer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren zu verfahren?

Verbotene geschlechtsspezifische Benachteiligung im Bewerbungsverfahren kann gemäß Paragraf 15 AGG zur Entschädigungszahlung in Höhe von drei Monatsgehältern führen. Seit dem 18. August 2006 gilt das AGG und versetzt so manchen Arbeitgeber immer noch in Unruhe. Das Gesetz soll Benachteiligungen von Arbeitnehmern auf Grund geschlechtlicher oder altersbedingter Zugehörigkeit im Beruf verhindern. Dazu droht es mit empfindlichen Sanktionen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bei der Bewerbung nicht gleich behandeln.   [weiter...]


Quelle: ©   Verlag Dashöfer / Rechtsanwalt Torsten Klose (Rechtsanwälte Leipold & Coll.)

04.04.2008 Tarifinfo BZA/DGB: keine baldigen Fortschritte erwartet

DGB fordert mehr Geld für Zeitarbeitnehmer - Gespräche in Berlin

Berlin (dpa) - Im Tarifkonflikt der Zeitarbeitsbranche haben die DGB-Gewerkschaften die Arbeitgeber am Donnerstag zu einem Angebot für höhere Einkommen aufgefordert. Es sei «unwürdig», dass jeder sechste Zeitarbeitnehmer zusätzlich Sozialleistungen vom Staat erhalten müsse, weil die Löhne so niedrig seien, sagte der Verhandlungsführer Reinhard Dombre in Berlin vor rund 50 Betriebsräten.

Dort wurden die Tarifverhandlungen von sieben DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) wieder aufgenommen. Beide Seiten erwarteten keine baldigen Fortschritte.   [weiter...]


Quelle: ©    impulse / dpa

14.04.2008 VBG-Beitrag 2007 bleibt weiterhin stabil

Die Mitgliedsunternehmen der VBG können sich über einen stabilen Beitrag freuen. Der Vorstand hat auf der heutigen Sitzung entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt bei 4,30 Euro (wie im Vorjahr). Der Beitrag für einen Anteil an den Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet konnte auf ca. 0,25 Euro je 1000 Euro Entgeltsumme gesenkt werden (2006: 0,27 Euro). Die freiwillige Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger bleibt mit 2,73 Euro je Versichertem stabil.   [weiter...]

Quelle: ©   VBG

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