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14. Kalenderwoche vom 31.03. - 06.04.2008 |
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31.03.2008 |
Zeitarbeit bietet 500 offene Stellen |
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Branche informiert in Recklinghausen Die Zeitarbeitsbranche boomt und kann ein Weg aus der Arbeitslosigkeit mit guten Chancen sein: Über Zeitarbeit können Berufsanfänger Erfahrungen gewinnen, die oft Einstellungsvoraussetzungen sind - und wer nach der Familienphase in den Beruf zurück will, kann hier seine Chance für den Wiedereinstieg finden, argumentiert die Arbeitsagentur. Wer arbeitslos ist, eine berufliche Alternative sucht, oder wer sich über diese Form der Beschäftigung informieren will, sollte sich kommenden Donnerstag, 3. April, für einen Besuch der Agentur für Arbeit in Recklinghausen vormerken. Von 9 bis 14 Uhr präsentieren sich an diesem Tag siebzehn Zeitarbeitsunternehmen aus der Region in der siebten Etage der Agentur für Arbeit Recklinghausen, Görrestraße 13-15. Die Veranstaltung ist kostenfrei und kann ohne Anmeldung besucht werden. Rund 500 offene Stellen bringen die Unternehmen am Donnerstag mit. Sie reichen vom Schlosser über Maler und Lackierer bis hin zu Plätzen in der Chemie - und anderen Bereichen. |
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Quelle: © WAZ Mediengruppe / Pressemitteilung |
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| 31.03.2008 | Zeitarbeit - Boom mit Schattenseiten | ||
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In Hamburg werden viele Fachkräfte auf Leihbasis gesucht Unternehmen freuen sich über größere Flexibilität. Gewerkschaft bemängelt die zu geringe Entlohnung. Marko S. (25) arbeitet für einen Fahrzeugzulieferer. Sieben Stunden pro Tag montiert der gelernte Industriemechaniker Autositze. Obwohl der junge Vater bereits seit gut einem Jahr in dem Betrieb tätig ist, ist er unverändert als Leiharbeiter angestellt. Eine Festanstellung bekommt er nicht. Am Ende des Monats erhält der Mann 1100 Euro brutto. Das ist rund ein Drittel weniger als seine fest angestellten Kollegen, die die gleiche Arbeit machen. "Dies ist ungerecht. Wir fordern die gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit", sagt Michael Schrod, Bezirkssekretär der IG Metall Küste, dem Abendblatt. [weiter...] |
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Quelle: © Hamburger Abendblatt / von Beate Kranz |
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| 31.03.2008 | Nur wenige Branchen wollen den Mindestlohn | ||
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Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) droht mit seinen Plänen zu scheitern, den Mindestlohn möglichst schnell in vielen Branchen einzuführen. Denn wenn an diesem Montag die Frist abläuft, bis zu der die Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim Ministerium die Aufnahme ihrer Branche in das Entsendegesetz beantragen können, fällt die Bilanz voraussichtlich mager aus. Bisher sind nur vier Branchen bekannt, die ihr Interesse an einer Aufnahme in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekundet haben: die Zeitarbeit, das Wachgewerbe, die private Forstwirtschaft sowie die Textilreiniger. Dies ist die Voraussetzung für einen für den gesamten Wirtschaftszweig gültigen Mindestlohn.... ....Unklar ist auch die Situation in den Branchen, die bereits ihr Interesse zur Aufnahme in das Entsendegesetz bekundet haben. So haben nur zwei von drei Zeitarbeitsverbänden zusammen mit dem DGB einen Antrag beim Arbeitsministerium gestellt. Grundlage des Antrags ist der 2006 zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) sowie dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und dem DGB geschlossene Mindestlohntarifvertrag. Dagegen lehnt der dritte große Verband der Branche, der Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister (AMP), das Ansinnen ab. Er hat einen Tarifvertrag mit dem Christlichen Gewerkschaftsbund (CGB) abgeschlossen. Der CGB warnte Scholz, rechtsgültige Tarifverträge in der Zeitarbeit durch das Entsendegesetz auszuhebeln. Unterstützung erhält der CGB vom Arbeitsrechtler Richard Giesen von der Universität Gießen, der in einem Gutachten für den AMP zu dem Ergebnis kommt, dass die von den konkurrierenden Verbänden IGZ und BZA mit dem DGB beantragte Aufnahme verfassungswidrig sei. [weiter...] |
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Quelle: © FAZ.net / Frankfurter Allgemeine |
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| 01.04.2008 | Aktuelle Pressemeldungen: Beerdigung 3. Klasse für den Mindestlohn | ||
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Meldungen vom 31.03.2008
Meldungen vom 30.03.2008
Meldungen vom 27.03.2008
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| Quelle: © Gesammelte Pressemeldungen | |||
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| 03.04.2008 | Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags | ||
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Welche Regeln und Gesetze sind bei der Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen zu beachten? § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Zulässigkeit befristeter Arbeitsverträge. Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist eine Befristung ohne Sachgrund bis zur Dauer von zwei Jahren sowie die höchstens dreimalige Verlängerung eines sachgrundlos (kürzer) befristeten Arbeitsvertrags bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren zulässig (in Tarifverträgen können abweichende Regeln vereinbart werden) - vorausgesetzt, es gab zuvor kein Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber. Eine wirksame Verlängerung setzt voraus, dass sie noch während der Laufzeit der vorangehenden Befristung des zu verlängernden Vertrags vereinbart und grundsätzlich nur die Vertragsdauer geändert wird, nicht aber zugleich die übrigen Arbeitsbedingungen, unabhängig davon, ob diese für den Arbeitnehmer günstiger sind. Ferner muss die jeweils weitere Befristung an das Ende der vorangegangenen anschließen. Selbst eine Unterbrechung für die Dauer eines dazwischen liegenden arbeitsfreien Tages oder eines Wochenendes ist schädlich. Missachtet man diese Voraussetzungen, liegt keine Verlängerung des bisherigen Vertrages vor, sondern der Abschluss eines neuen, befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG. Dieser ist wegen § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG aber nur mit Sachgrund zulässig. Fehlt aber ein solcher Sachgrund, gilt das Arbeitsverhältnis als unbefristet. [weiter...] |
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Quelle: © Verlag Dashöfer / Rechtsanwalt Torsten Lang (Taylor Wessing Berlin) |
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| 03.04.2008 | Scheinbewerber und AGG-Entschädigung | ||
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Wie ist mit möglichen Entschädigungsforderungen bei geschlechtsspezifischer Benachteiligung im Bewerbungsverfahren zu verfahren? Verbotene geschlechtsspezifische Benachteiligung im Bewerbungsverfahren kann gemäß Paragraf 15 AGG zur Entschädigungszahlung in Höhe von drei Monatsgehältern führen. Seit dem 18. August 2006 gilt das AGG und versetzt so manchen Arbeitgeber immer noch in Unruhe. Das Gesetz soll Benachteiligungen von Arbeitnehmern auf Grund geschlechtlicher oder altersbedingter Zugehörigkeit im Beruf verhindern. Dazu droht es mit empfindlichen Sanktionen, wenn der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer bei der Bewerbung nicht gleich behandeln. [weiter...] |
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Quelle: © Verlag Dashöfer / Rechtsanwalt Torsten Klose (Rechtsanwälte Leipold & Coll.) |
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| 04.04.2008 | Tarifinfo BZA/DGB: keine baldigen Fortschritte erwartet | ||
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DGB fordert mehr Geld für Zeitarbeitnehmer - Gespräche in Berlin Berlin
(dpa) - Im Tarifkonflikt der Zeitarbeitsbranche haben die
DGB-Gewerkschaften die Arbeitgeber am Donnerstag zu einem Angebot für höhere
Einkommen aufgefordert. Es sei «unwürdig», dass jeder sechste
Zeitarbeitnehmer zusätzlich Sozialleistungen vom Staat erhalten müsse,
weil die Löhne so niedrig seien, sagte der Verhandlungsführer Reinhard
Dombre in Berlin vor rund 50 Betriebsräten. Dort wurden die Tarifverhandlungen von sieben DGB-Gewerkschaften mit dem Bundesverband Zeitarbeit (BZA) wieder aufgenommen. Beide Seiten erwarteten keine baldigen Fortschritte. [weiter...] |
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Quelle: © impulse / dpa |
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| 14.04.2008 | VBG-Beitrag 2007 bleibt weiterhin stabil | ||
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Die Mitgliedsunternehmen der VBG können sich über einen stabilen Beitrag freuen. Der Vorstand hat auf der heutigen Sitzung entschieden: Der Beitragssatz der Umlage für Pflicht- und freiwillig Versicherte bleibt bei 4,30 Euro (wie im Vorjahr). Der Beitrag für einen Anteil an den Rentenaltlasten aus dem Beitrittsgebiet konnte auf ca. 0,25 Euro je 1000 Euro Entgeltsumme gesenkt werden (2006: 0,27 Euro). Die freiwillige Unfallversicherung für gewählte Ehrenamtsträger bleibt mit 2,73 Euro je Versichertem stabil. [weiter...] |
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Quelle: © VBG |
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