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11. Kalenderwoche vom 10.03. - 16.03.2008

 

12.03.2008

"Chance Zeitarbeit"

 
Landkreis Dillingen (pm) - In der Zeitarbeit vollzog sich in den vergangenen Jahren ein deutlicher Aufschwung. Die Agentur für Arbeit Dillingen hat laut Pressemitteilung schon lange die Zeichen der Zeit erkannt und arbeitet deshalb schon seit Jahren eng mit allen ortsansässigen Zeitarbeitsfirmen zusammen. 

Um die Zusammenarbeit zu vertiefen, Integrationsprozesse in den Arbeitsmarkt zu beschleunigen und Arbeitsuchenden das Thema Zeitarbeit näher zu bringen, führt die Agentur am Donnerstag, 13. März, in Kooperation mit sechs Zeitarbeitsunternehmen eine Zeitarbeitsmesse durch. Sie steht unter dem Motto "Chance Zeitarbeit". Die Veranstaltung findet im Stadtsaal in Dillingen statt.   [weiter...]


Quelle: © Augsburger Allgemeine

12.03.2008 Zeitarbeit macht Furore


Zeitarbeitsfirmen werden bei der Jobvermittlung immer wichtiger. 1300 Neumünsteraner informierten sich beim "Tag der Zeitarbeit".

Neumünster - Einst standen sie im Ruf, auf Kosten Arbeitsloser den schnellen Euro zu machen, heute gelten sie als Turbo in der Arbeitsvermittlung: Zeitarbeitsfirmen spielen auf dem Arbeitsmarkt eine immer wichtigere Rolle - und offenbar auch bei den Jobsuchenden: Rund 1300 Neumünsteraner und Arbeitslose aus umliegenden Gemeinden informierten sich gestern beim zweiten "Tag der Zeitarbeit" in der Sagerhalle über die Job-Chancen und -Konditionen bei 20 renommierten Verleihfirmen.   [weiter...]


Quelle: ©   Holsteinischer Courier

12.03.2008 Außerordentliche Kündigung - Ankündigung von Arbeitsverweigerung reicht

Es ist eines der Grundprinzip im Kündigungsrecht bei Arbeitsverhältnissen:
Nicht was war, entscheidet für sich betrachtet über das Vorliegen eines Kündigungsgrundes. Vielmehr kommt es auf die Auswirkungen des beanstandeten Sachverhalts für die Zukunft des Arbeitsverhältnisses an.

Die Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung ist dabei in zwei Schritten zu prüfen. Zunächst ist das Vorliegen von Tatsachen erforderlich, welche an sich geeignet sind, einen Kündigungsgrund darzustellen.

In einem zweiten Schritt ist zu prüfen, ob bei Berücksichtigung dieser Tatsachen und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der Vertragsparteien der kündigenden Partei eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der an sich geltenden Kündigungsfrist zugemutet werden kann. Das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht vor, wenn dem Arbeitgeber im konkreten Fall nicht zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist zu beschäftigen.   [weiter...]

Quelle: ©   Verlag Dashöfer / Rechtsanwalt Dr. Philipp Brügge LL.M. / MÜNCHOW Rechtsanwälte

14.03.2008 Rückzahlungsklauseln bei betrieblicher Fort- und Weiterbildung

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine betriebliche Fort- oder Weiterbildungsmaßnahme, behält er sich meist vor, dass der Arbeitnehmer diese zurückzahlen muss, wenn er das Arbeitsverhältnis kündigt. Mit solchen Rückzahlungsklauseln will der Arbeitgeber die Erträge seiner "Humankapitalinvestitionen" sichern. Da dadurch aber das Recht der Arbeitnehmer auf Arbeitsplatzwechsel eingeschränkt wird, hat die Rechtsprechung Maßstäbe entwickelt, in welchen Fällen Rückzahlungsklauseln zulässig sind.

Notwendigkeit einer klaren Vereinbarung

Einzelvertraglich vereinbarte Rückzahlungsklauseln unterliegen der Kontrolle gemäß den §§ 305 ff. BGB, wenn es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB) handelt, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einseitig offeriert.

Davon ist in der Regel auszugehen, da wirklich ausgehandelte Rückzahlungsklauseln in der betrieblichen Praxis faktisch nicht anzutreffen sind. Der Arbeitgeber bestimmt die Vertragsbedingungen, der Arbeitnehmer muss die Vereinbarung so akzeptieren, da er sonst eventuell an der betrieblichen Weiterbildungsmaßnahme nicht teilnehmen darf.   [weiter...]

Quelle: ©   AIB - Verlag / von: Thomas Lakies

14.03.2008 Die Bundesregierung: Sprungbrett Zeitarbeit

Arbeit auf Zeit kann ein guter (Wieder-)Einstieg sein

Heute arbeiten mehr als dreimal soviel Beschäftigte bei Zeitarbeitsfirmen wie noch vor zehn Jahren. Für Arbeitslose, Berufseinsteiger und Berufsrückkehrer bietet die Zeitarbeit gute Chancen, wieder auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.

"Zeitarbeit? Da werde ich doch nur ausgebeutet", "Arbeit zweiter Klasse". Solche weit verbreiteten Ansichten spiegelten lange Jahre das Bild der Zeitarbeit in der Öffentlichkeit wider. Dieses Bild hat sich gewandelt. Zunehmend nutzt auch qualifiziertes Personal diese Form der Beschäftigung. Eine aktuelle Untersuchung der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt: Die Nachfrage nach Leiharbeitnehmerinnen und -arbeitnehmern steigt weiter.

Hatten Zeitarbeitsfirmen 1997 rund 200.000 Beschäftigte unter Vertrag, waren es im Juni 2007 bereits 731.000. Dabei arbeiten immer mehr Menschen innerhalb eines Zeitarbeitsverhältnisses sozialversicherungspflichtig. Ihre Zahl hat sich zwischen 2003 und 2007 auf 639.000 mehr als verdoppelt.   [weiter...]


Quelle: ©  Die Bundesregierung /

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