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3. Kalenderwoche vom 14.01. - 20.01.2008 |
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14.01.2008 |
Experten warnen vor Beschäftigungskatastrophe durch Mindestlohn |
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Hamburg
- "Das Fiasko mit dem Mindestlohn für Postdienste, der bereits zu
Zehntausenden von Kündigungen geführt hat, sollte eine Lehre
sein", schreibt der Direktor des arbeitgebernahen Instituts der
deutschen Wirtschaft (IW), Michael Hüther, heute in einem Gastkommentar
für die "BILD am Sonntag". Mindestlöhne seien ökonomisch
und sozialpolitisch unsinnig und "verteilungspolitisch
wirkungslos". Ein
Mindestlohn von 7,50 Euro würde bei elf Prozent der Arbeitnehmer
Lohnanhebungen notwendig machen, argumentiert Hüther. "Das gefährdet
bis zu vier Millionen Jobs - vor allem für Geringqualifizierte." |
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Quelle: © Spiegel-online / sam/Reuters/ddp |
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| 14.01.2008 | Neue Strategien der DGB-Gewerkschaften in der Zeitarbeitsbranche | ||
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Nach einem Bericht von SPIEGEL-online (12.01.2008) wollen die DGB-Gewerkschaften mit einer neuen Strategie den Missbrauch von Zeitarbeit eindämmen. Darauf sollen sich DGB-Chef Michael Sommer sowie die Vorsitzenden von IG Metall, Ver.di und IG Bergbau, Chemie, Energie verständigt haben. [weiter...] |
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Quelle: © iGZ |
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| 15.01.2008 | Aktuelles Urteil: Kündigung wegen „schwacher Arbeitsleistung“ | ||
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Das Landesarbeitsgericht Nürnberg weist in einer aktuellen Entscheidung darauf hin, dass eine Kündigung wegen schwacher Arbeitsleistung grundsätzlich möglich ist. In der Entscheidung betonen die Richter, dass die Kündigung eines „leistungsschwachen“ Arbeitnehmers jedoch nur als letzte Handlungsmöglichkeit des unzufriedenen Arbeitgebers in Betracht kommt. Der Arbeitgeber muss vor Ausspruch der Kündigung alles zumutbare versucht haben, um die Störung im Leistungsverhältnis abzustellen (LAG Nürnberg Urteil v. 12.06.2007 - 6 Sa 37/07). [weiter...] |
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Quelle: © Verlag Dashöfer |
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| 15.01.2008 | Die Vorbereitung einer Markenanmeldung | ||
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Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit den zu treffenden Vorbereitungen einer Markenanmeldung. Da so einige Punkte bei einer Markenanmeldung zu beachten sind, sollte nicht voreilig und ohne nähere Prüfung eine Marke angemeldet werden. I. Zu treffende Maßnahmen vor der Markenanmeldung Bevor die Markenanmeldung beim Amt eingereicht wird, sollten einige Punkte geklärt werden, um eine offensichtliche Erfolglosigkeit der Anmeldung ausschließen zu können. Dies ist deswegen wichtig, da im Falle der Zurückweisung einer Markenanmeldung durch das Amt die Anmeldegebühren nicht zurückerstattet werden. Daher ist im Vorfeld die Eintragungsfähigkeit des einzutragenden Markenzeichens sowie eine Markenrecherche nach bereits existierenden Drittmarken durchzuführen, um das Risiko der Ablehnung des Antrags möglichst gut abschätzen zu können. [weiter...] |
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Quelle: © www.it-recht-kanzlei.de / von Rechtsanwältin Friederike Brauer |
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