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17.09.2007 |
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Personalverleiher an die kurze Leine |
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BRÜSSEL. Wenn
das Management einer vor der Pleite stehenden Leiharbeitsfirma ein neues
Unternehmen gründet und Mitarbeiter sowie Kunden mitnimmt, dann können
die ausstehenden Löhne nicht ohne weiteres in die Konkursmasse
abgeschoben werden. Wie der Europäische Gerichtshof (EUGH) am Donnerstag entschieden hat, gilt eine entsprechende EU-Richtlinie nämlich auch für Arbeitskräfteüberlasser.
Anlassfall war
eine Klage gegen ein Linzer Leiharbeitsunternehmen, das Mitarbeiter in
eine neue Firma überführte und sämtliche Forderungen an die alte Firma
über einen Konkurs abwickeln wollte. |
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