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04.09.2007 |
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Verweigerung von Überstunden kann fristlose Kündigung nach sich ziehen |
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Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem aktuellen Urteil
feststellt, kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein, wenn ein
Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen angeordnete Überstunden
verweigert. Nachdem sich ein
Produktionshelfer in beleidigender Art und Weise gegenüber einem Geschäftsführer
geweigert hatte, Überstunden abzuleisten, und darauf hin von diesem das
Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt und eine Kündigungsklage des
Mitarbeiters in erster Instanz vom Arbeitsgericht abgelehnt worden war,
stellte jüngst das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz im
Berufsverfahren fest, dass sowohl grobe Beleidigungen des Arbeitgebers
durch einen Arbeitnehmer, die nach Form und Inhalt einer erheblichen
Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten ebenso wie die Weigerung
eines Arbeitnehmers arbeitsvertraglich vereinbarte Überstunden zu
leisten einen erheblichen Verstoß eines Arbeitnehmers gegen seine
Pflichten darstellen und eine außerordentliche fristlose Kündigung an
sich rechtfertigen können. |
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| Quelle: © Perspektive Mittelstand | |||
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