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24.07.2007 |
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AGG: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit |
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In Deutschland hat
erstmals ein Betriebsrat mit einer Klage auf gleiche Bezahlung von
Frauen und Männern auf der Grundlage des Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
einen Erfolg erzielt. Es war das erste Mal
seit Umsetzung der europäischen Antidiskriminierungsrichtlinie in
Deutschland, dass ein Betriebsrat ein solches Verfahren anstrengte. Denn
bislang konnten nur Einzelpersonen klagen. Bemerkung der
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