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12.07.2007 |
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Manipulierte Arbeitszeit |
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zu viel Arbeitszeit abrechnet, muss mit fristloser Kündigung rechnen. Werden
Arbeitsstunden jedoch von einem Vorarbeiter einer Entleihfirma
abgezeichnet, hilft ein späterer Einspruch gegen die angeblich zu viel
geleistete Arbeitszeit nicht. |
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