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12.07.2007 |
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Fachkräfte abwerben - natürlich erlaubt |
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Fachkräfte sind Mangelware. Was liegt da
näher, als Mitarbeiter der Konkurrenz abzuwerben?
Solche Aktivitäten verstoßen nach
Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Oldenburg nicht gegen das Gesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Anders sehe die Sache jedoch aus,
wenn der Mitarbeiter weniger für den eigenen Bedarf abgeworben wird,
sondern vor allem die Schädigung des Konkurrenten im Vordergrund steht.
Das würde nach Auffassung der Richter eindeutig einen Verstoß gegen das
UWG darstellen, gegen den sich die Konkurrenz wehren kann. (Akteneichen 1
U 97/06) |
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