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02.07.2007 |
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Neues BA-Merkblatt Zeitarbeit |
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Diese Meldung wurde übernommen vom
Newsletter des iGZ:
Die Bundesagentur für Arbeit hat das
bisherige Merkblatt für Zeitarbeitsbeschäftigte neu in überarbeiteter
Form (vgl. Anlage: Stand Juni 2007) herausgegeben.
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Warum also nicht gleich so! Dieses Merkblatt ist bekanntlich allen Zeitarbeitnehmern mit dem Arbeitsvertrag gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 AÜG auszuhändigen. Bei Mitarbeitern ohne deutsche Staatsangehörigkeit muss es auf Verlangen in der jeweiligen Muttersprache übergeben werden. Dieses
aktuelle Merkblatt haben wir hier
als pdf-Datei für Sie hinterlegt. |
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| Quelle: © iGZ | |||
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