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18.05.2007

 

Rechtssicherheit: In 12 Schritten zum Arbeitszeugnis 


Ihr Arbeitszeugnis muss wohlwollend, aber auch wahr sein. Diese Herausforderung können Sie erfolgreich meistern, wenn Sie die folgenden 12 Schritte bei der Erstellung eines Arbeitszeugnisses beachten.

1. Schritt: Wer darf das Arbeitszeugnis ausstellen?

Arbeitgeber sind zur Zeugnis-Erteilung verpflichtet. Zuerst sollten Sie prüfen, wer das Arbeitszeugnis ausstellen und unterschreiben darf. Zur Zeugnis-Erteilung sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet. Bei juristischen Personen – zum Beispiel GmbH – muss das Zeugnis durch den gesetzlichen Vertreter – zum Beispiel den GmbH-Geschäftsführer – ausgestellt werden. Sie als Arbeitgeber können ein Arbeitszeugnis auch von einem Vertreter ausstellen lassen. Allerdings ist dazu nur eine betriebsangehörige Person mit Weisungsbefugnis berechtigt.

Die Vorgesetzten-Stellung muss sich durch einen entsprechenden Hinweis unmittelbar aus dem Arbeitszeugnis ergeben. Wenn der Arbeitnehmer direkt der Geschäftsleitung unterstellt war, muss das Arbeitszeugnis von einem Mitglied der Geschäftsleitung unter Hinweis auf diese Position ausgestellt werden.   

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Quelle: © iGZ 
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