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43. Kalenderwoche vom 22.10. - 28.10.2007

 

22.10.2007

Werkvertrag und Subunternehmer: So verringern Sie Ihr Haftungsrisiko

Bei der jetzigen Auftragslage müssen Sie fast zwangsläufig Subunternehmer einsetzen, wenn Sie Leistungen aus einem Werkvertrag erfüllen wollen. Doch auch finanzielle Gründe können eine Rolle spielen. Beispielsweise dann, wenn ein Subunternehmer Aufträge günstiger als Sie ausführen kann – und Sie durch seinen Einsatz Ihre eigene Gewinnspanne erhöhen. Denn der Kunde bleibt ja bei Ihnen. Doch bevor ein neuer Subunternehmer bei Ihnen zum Einsatz kommt, sollten Sie die kritischen Stolperfallen kennen – und diese aus dem Weg geräumt haben.

Die kritischste Stolperfalle ist der Versicherungsschutz Ihres Subunternehmers. Denn als Auftraggeber auf der einen und Auftragnehmer auf der anderen Seite sind Sie in der Haftung, wenn das von Ihnen beauftragte Subunternehmen über keinen ausreichenden Deckungsschutz verfügt. Hohe Schadenssummen können bei Ihnen "haften" bleiben – im wahrsten Sinne des Wortes.   [weiter...]


Quelle: © BWR media Newsletter - Günter Stein

24.10.2007 Fördergelder werden wie "Sauerbier" angeboten


Firmen zeigen kaum Interesse an BA-Geldern für Fortbildung

Nürnberg (dpa) - Fördergelder in Millionenhöhe für die innerbetriebliche Weiterbildung älterer und gering qualifizierter Beschäftigter liegen nach Gewerkschaftsangaben derzeit ungenutzt auf Konten der Bundesagentur für Arbeit (BA).

Von den bereitgestellten 200 Millionen Euro hätten Unternehmen bis Ende September lediglich 17,5 Millionen Euro abgerufen, sagte der Arbeitsmarktexperte Wilhelm Adamy des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) der Deutschen Presse- Agentur (dpa). Das Programm hatten die Arbeitnehmervertreter im BA- Verwaltungsrat angestoßen.

«Bislang wird das Geld den Betrieben wie "Sauerbier" angeboten.   [weiter...]


Quelle: © Welt online

24.10.2007 Soll die Zeitarbeit "totreguliert" werden?

Zeitarbeitsbranche empört über SPD-Pläne

Die SPD-Pläne für eine strengere Regulierung der Zeitarbeit lösen bei den betroffenen Verbänden Kopfschütteln aus. „Einerseits will man die Branche durch einen Mindestlohn schützen, gleichzeitig aber soll sie offenbar totreguliert werden – das passt nicht zusammen“, warnte Volker Enkerts, Präsident des Bundesverbands Zeitarbeit und Personaldienstleistungen (BZA). „Die Konzepte scheinen nicht durchdacht zu sein“, sagte Thomas Hetz, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister (AMP).   [weiter...]


Quelle: © Handelsblatt.com / von Dietrich  Creutzburg

25.10.2007 Ein neuer Beruf stellt sich vor: Personaldienstleistungskaufmann/kauffrau

Interesse an einer neuen spannenden und vielseitigen Ausbildung? An einem Beruf mit Perspektive und besten Zukunftschancen? Dann herzlich willkommen in der Welt der Personaldienstleistungskaufleute (PDK), die auf dieser Website vorgestellt wird!

Berufe wie Bäcker, Schmied, Tischler gibt es schon seit Tausenden von Jahren. Berufe wie Bankkaufmann, Reiseverkehrskauffrau, Industriekaufmann sind auch schon einige Jahrzehnte alt. Jetzt gibt es etwas ganz Neues: den Personaldienstleistungskaufmann bzw. die Personaldienstleistungskauffrau (PDK). Das ist ein innovativer, brandaktueller, moderner Ausbildungsberuf für die Arbeitswelt von morgen. Mit viel Zukunft und beruflichen Entwicklungschancen für Schulabgänger mit vielseitigen Interessen, die Herausforderungen suchen.

Und da es hier um eine neue Ausbildung geht, geht es in erster Linie um euch: Schüler und Schülerinnen, die bald ihren Abschluss machen und einen Beruf mit Perspektive suchen. Ihr findet auf dieser Website alle Informationen rund um den PDK und noch vieles mehr. Und wer meint, dass die PDK-Ausbildung eine gute Sache ist, kann mit der Funktion "Freunde einladen" am Ende dieser Seite andere auf diese Website und den neuen Ausbildungsberuf aufmerksam machen.   [weiter...]


Quelle: © http://www.alle-achtung.info/

26.10.2007 Wer elementare Sicherheitsvorschriften nicht einhält, riskiert fristlose Kündigung

Vom Arbeitgeber erlassene elementare Sicherheitsvorschriften, die die Arbeitnehmer vor erheblichen Gesundheitsrisiken schützen sollen, sind von den Arbeitnehmern unbedingt einzuhalten. Andernfalls steht der Arbeitsplatz auf dem Spiel. 

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat in einer Entscheidung vom 14.08.2007 (5 Sa 150/07) ausgeführt, dass die Außerachtlassung der Sicherheitsvorschriften eine Pflichtverletzung darstellt, die an sich geeignet ist, eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Dazu ist nach Auffassung des Gerichts ausnahmsweise sogar keine vorherige Abmahnung notwendig, wenn der Arbeitnehmer aufgrund der Schwere seines Fehlverhaltens von vornherein nicht damit rechnen konnte, dass der Arbeitgeber dieses toleriert.   [weiter...]


Quelle: © LAG Schleswig-Holstein

26.10.2007 Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist kein Kavaliersdelikt

Wer als Vorgesetzter seine Mitarbeiterinnen sexuell belästigt, riskiert die fristlose Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein (Urteil vom 27.09.2006, Az. 3 Sa 163/06) hielt eine entsprechend begründete fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber für rechtens und wies daher die Kündigungsschutzklage eines Arbeitnehmers ab.   [weiter...]

Quelle: © LAG Schleswig-Holstein

26.10.2007 iGZ-Mitglieder votierten für neuen iGZ-Entgelttarifvertrag

Mit überwältigender Mehrheit (175 Stimmen dafür, 4 dagegen, 1 Enthaltung) nahmen die Unternehmensvertreter auf der iGZ-Mitgliederversammlung gestern in Hannover den von Holger Piening / Georg Sommer zuvor eingehend erläuterten neuen iGZ-DGB-Entgelttarifvertrag (Geltung ab 1.11.2007 - Laufzeit bis Ende 2008) an.

Der Vortrag von Holger Piening und Georg Sommer auf der iGZ-Mitgliederversammlung ist hier für Sie hinterlegt (mit Entgelttabellen):   >>>


Quelle: © iGZ

26.10.2007 iGZ-Rechtshinweise zum neuen Entgelttarif

Keiner der Sozialpartner (iGZ und DGB-Gewerkschaften) hat der Tarifeinigung bis zum Ablauf der Erklärungsfrist widersprochen. Damit ist der neue Entgelttarifvertrag vom 18.09.2007 wirksam und tritt am 01. November 2007 in Kraft.

iGZ-Rechtshinweise von RA Dr. Martin Dreyer zu Anwendungsfragen beim neuen iGZ-DGB-Entgelttarifvertrag sind hier im pdf-Format für Sie hinterlegt   >>>

Quelle: © iGZ

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