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39. Kalenderwoche vom 24.09. - 30.09.2007

 

24.09.2007 Prognose der Bundesagentur für Arbeit bestätigt: Hessen an der Spitze und auf klarem Kurs  

Hessens Wirtschaftsminister Dr. Alois Rhiel sieht die Politik der Landesregierung durch die günstige Prognose der Bundesagentur für Arbeit 2008 bestätigt. Einer Veröffentlichung vom 21. September zufolge sinkt die Zahl der Arbeitslosen in Hessen im kommenden Jahr um 9,6 Prozent.

Rhiel erklärte dazu in Wiesbaden: „Die hessische Wirtschaft brummt. Und dieser robuste Aufschwung kann von Dauer sein, wenn die Weichen richtig gestellt bleiben – und zwar in Richtung des weiteren Ausbaus der technischen Infrastruktur sowie von Energietechnologie, Mobilität und Kommunikation.“ (weiter...)

Quelle:
© Frankfurt-live.com

25.09.2007 Fortschritt durch Ideen - Betriebliches Vorschlagwesen, auch in der Zeitarbeit


Das betriebliche Vorschlagswesen ist ein Instrument, das einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess (KVP) im Unternehmen fördert und die Grundlage bildet, für ein Ideenmanagement in Unternehmen. Die Förderung des Arbeitsklimas und die Bindung des Personals an das Unternehmen sind positive Nebenprodukte eines KVP.

Lesen Sie nachfolgend, welche Vorteile ein funktionierendes Vorschlagswesen bietet und wie Sie innovative Ideen in Ihrem Unternehmen oder auch an den Arbeitsplätzen in Entleihfirmen letztendlich gewinnbringend vorantreiben können. (weiter...)


Quelle: © inprogress - Service für Zeitarbeit

26.09.2007 Probleme der Baubranche mit dem Mindestlohn

Wir haben für Sie einige interessante Artikel von www.handwerk.com zusammengestellt, die sich mit den Problemen der Baubranche mit dem Mindestlohn befassen.
 (weiter...)

Quelle: © handwerk.com

27.09.2007 Jobmotor und „Sprungbrett“: Zukunftsbranche Zeitarbeit



Quelle:
© Trierischer Volksfreund

27.09.2007

Befristete Arbeitsverträge


Früher Widerspruch verhindert unbefristete Fortsetzung infolge Weiterarbeit nach Vertragsende.


Der Abschluss eines befristeten Arbeitsverhältnisses bietet insbesondere für den Arbeitgeber den Vorteil, dass das Arbeitsverhältnis automatisch mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit endet, ohne dass der Ausspruch einer Kündigung erforderlich ist. Dennoch hält die Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses für den Arbeitgeber rechtliche Fallstricke bereit: Gemäß § 15 Abs. 5 Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) entsteht aus einem befristet abgeschlossenen Arbeitsverhältnis ein unbefristetes, wenn der Arbeitnehmer über den vereinbarten Endzeitpunkt hinaus mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitet und der Arbeitgeber dieser Fortsetzung nicht unverzüglich widerspricht.

 

Quelle: © Verlag Dashöfer / Kathrin Bößner, Rechtsanwältin Taylor Wessing

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