Mindestlohn

Unter einem Mindestlohn ist dreierlei zu verstehen: Zum Ersten ein Lohn, der dem Arbeitnehmer das so genannte Existenzminimum sichert. Zum Zweiten gilt als Mindestlohn jener Tariflohn, der die Untergrenze für die in den einzelnen Unternehmen tatsächlich gezahlten Effektivlöhne bildet. Die Abweichung zwischen Tarif- und Effektivlohn bezeichnet man als Lohndrift. Und drittens ist der Mindestlohn ein durch Gesetz (Erlass, Verordnung) vorgeschriebener Lohn. Diese Variante ist in westlichen Industrieländern weit verbreitet. Die Befürworter von Mindestlöhnen versprechen sich davon einen Schutz vor allem für nicht gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer. In der Regel liegen die Mindestlöhne bei 40 bis 60 Prozent der durchschnittlichen Bruttolöhne. Kritiker wiederum sehen im Mindestlohn eher ein Einstellungshindernis. Vor allem Jugendliche und gering qualifizierte Arbeitslose haben es bei Mindestlöhnen schwer, eine Arbeit zu finden.

Weil ihr Leistungsvermögen eingeschränkt ist, erwirtschaften sie an ihrem Arbeitsplatz praktisch zu wenig, um wenigstens ihren eigenen (Mindest-)Lohn hereinzuholen – also werden solche Jobs von den Unternehmen immer weniger angeboten. In Europa verpflichten insgesamt neun Länder – die Beneluxstaaten, Frankreich, Spanien, Portugal, Griechenland, Großbritannien und Irland – die Arbeitgeber gesetzlich, ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn zu zahlen. Deutschland, Italien, Österreich, die Schweiz und die skandinavischen Länder dagegen kennen keine gesetzlichen Mindestlöhne. Allerdings gibt es in Deutschland gerade in der Bauindustrie tarifliche Mindestlöhne, die vom Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung per Rechtsverordnung für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Für Hilfsarbeiter beträgt der Mindestlohn ab 1.9.2003 im Westen 10,36 Euro und im Osten 8,95 Euro. Für Facharbeiter liegen die Löhne bei 12,47 Euro (West) bzw. 9,65 Euro (Ost). Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz legt zudem fest, dass diese Mindestlöhne auch für vorübergehend nach Deutschland entsandte ausländische Bauarbeiter gelten. Damit sollen die einheimischen Baubranchen vor Arbeitsplatzverlusten aufgrund von Lohndumping geschützt werden.

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