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Lohnquote
Die
Lohnquote gibt den Anteil der Arbeitnehmerentgelte (früher:
"Bruttoeinkommen aus unselbstständiger Arbeit") am
gesamten Volkseinkommen an. Die Lohnquote wird häufig als Maßstab
für die Einkommensverteilung angesehen. Dabei gilt zu berücksichtigen,
dass die Lohnquote im Konjunkturverlauf schwankt, weil Löhne,
Gehälter, Gewinne und Beschäftigung mit zeitlicher Verzögerung
und in unterschiedlicher Intensität den Konjunkturzyklen
folgen: Im Abschwung steigt die Lohnquote, im Aufschwung geht
sie zurück.
Die
Lohnquote als verteilungspolitische Kennziffer hat zudem einen
Konstruktionsfehler: Sie steigt (fällt) auch dann, wenn der
Anteil der abhängig Beschäftigten an der Gesamtzahl der
Erwerbstätigen (abhängig Beschäftigte Selbstständige) steigt
(fällt), ohne dass sich an den Einkommensverhältnissen etwas
geändert hat. Im Konzept der "bereinigten Lohnquote"
wird dieser Effekt herausgerechnet: Es wird dabei die Lohnquote
ermittelt, die sich ergeben würde, wenn das Verhältnis
zwischen Selbstständigen und unselbstständig Beschäftigten so
geblieben wäre wie in einem Basisjahr.
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Die
Lohnquote ist als Verteilungsmaßstab auch aus folgenden Gründen
stark umstritten:
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Die
Arbeitnehmer erhalten neben Löhnen und Gehältern auch
Einkommen aus Kapitalanlagen, z. B. Zinsen, Dividenden,
Mieten, Pachten. Die zunehmende Bedeutung dieser
Querverteilung hat die Konturen zwischen
Arbeitnehmereinkommen und Kapitaleinkommen zusehends
verwischt. Das Gegenstück zur Lohnquote sollte deshalb
nicht als Gewinnquote bezeichnet werden, denn die Restgröße
"Unternehmens- und Vermögenseinkommen" umfasst
neben den eigentlichen Unternehmensgewinnen auch den
kalkulatorischen Unternehmerlohn der Selbstständigen sowie
die Zins- und Mieteinkünfte aller Sektoren (Haushalte,
Unternehmen, Staat).
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Die
Lohnquote berücksichtigt nicht den Beschäftigungsgrad. Ob
die Verteilungssituation mit dem gesamtwirtschaftlichen Ziel
der Vollbeschäftigung in Einklang steht, lässt sich an der
Lohnquote deshalb nicht ablesen.
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