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Lohnnebenkosten
/ Personalzusatzkosten
Zu
den Personalzusatzkosten zählen alle Aufwendungen der
Arbeitgeber für die Mitarbeiter, sofern diese Aufwendungen
nicht im direkten Zusammenhang mit der tatsächlich geleisteten
Arbeit stehen. Deshalb werden die Personalzusatzkosten auch
"der zweite Lohn" genannt.
Die Zusatzkosten sind zum Teil gesetzlich vorgeschrieben, so zum
Beispiel die Beiträge der Arbeitgeber zur Sozialversicherung,
die Kosten für bezahlte Feiertage, die Entgeltfortzahlung im
Krankheitsfall sowie die Beiträge zur Unfallversicherung.
Bezahlter Urlaub, Sonderzahlungen, Leistungen zur Vermögensbildung
oder zur Verdienstsicherung älterer Mitarbeiter sind dagegen
tariflich vereinbarte Leistungen. Freiwillige betriebliche
Leistungen, wie die Pensionszusagen an die Beschäftigten, sind
in der Regel abhängig von der wirtschaftlichen Leistungskraft
des Unternehmens und der persönlichen Situation des
Mitarbeiters.
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Das
Pendant zu den Personalzusatzkosten ist die rechnerische Größe
"Entgelt für geleistete Arbeit", also das so genannte
Direktentgelt oder auch "der erste Lohn". Bezieht man
die Personalzusatzkosten auf das Direktentgelt, erhält man die
Personalzusatzkostenquote. Sie betrug im Jahr 2001 in der
westdeutschen Industrie 81,2 Prozent. Mit anderen Worten: Auf
jeden Euro, den ein Arbeitnehmer an Lohn für tatsächlich
geleistete Arbeit erhielt, mussten die Unternehmen noch einmal
gut 81 Cent für soziale Extras drauflegen.
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