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Länderfinanzausgleich
Der
Länderfinanzausgleich ist ein Aspekt der finanziellen
Beziehungen zwischen Bund und Ländern. Er ist im Grundgesetz
(Art. 106 und 107) geregelt, welches zwischen primärem und
sekundärem Finanzausgleich unterscheidet.
Der primäre Finanzausgleich (Art. 106 GG) regelt die Verteilung
der Gemeinschaftssteuern (Einkommen- und Umsatzsteuer) auf Bund
und Länder sowie unter den Ländern.
Der sekundäre Finanzausgleich (Art. 107 GG) ergänzt bzw.
korrigiert die primäre Steuerverteilung mit dem Ziel, allen Ländern
gleich hohe Steuereinnahmen pro Kopf zu gewährleisten.
Ferner unterscheidet man einen horizentalen Finanzausgleich
(zwischen den Ländern) und einen vertikalen Finanzausgleich
(zwischen Ländern und Bund).
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