Wirtschaftslexikon
Zeitarbeit ist ein Arbeitsverhältnis, in welchem nicht 2 Parteien, sondern gleich 3 involviert sind. Dies ist natürlich der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, wobei der Arbeitgeber letzteren an weitere Unternehmen, den Arbeitbeziehern, leiht. Dass hierbei ein komplexes Geflecht aus Beziehungen und Verbindlichkeiten besteht, liegt auf der Hand. So muss der Arbeitnehmer seine Leistung bei dem Arbeitbezieher einbringen, wohingegen dieser Verpflichtungen, vor allem finanzieller Art, gegenüber dem Arbeitgeber, also dem Verleiher, eingeht.
Wir haben auf diesen Seiten für Sie eine umfangreiche Sammlung an Artikeln zu verschiedenen Themengebieten zusammengetragen. Der Schwerpunkt liegt dabei nicht auf dem Thema Zeitarbeit, sondern vielmehr auf allgemeinen Wirtschaftsthemen, wie Sie sehen werden.
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