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	<title>Info-Zeitarbeit</title>
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	<description>Informationsportal zur Zeitarbeit</description>
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		<title>Leiharbeit &#8211; die Bewerbung klappt so!</title>
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		<pubDate>Mon, 30 Jan 2012 14:16:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
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		<description><![CDATA[Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten ist der Einstieg in den erlernten Beruf nach der Ausbildung sowie die Jobsuche nach längerer Arbeitslosigkeit oder Krankheit oft mit großen Schwierigkeiten und Enttäuschungen verbunden. Leiharbeit bietet eine gute Alternative zur Festanstellung, um erstmals oder nach längerer Pause wieder im angestammten Berufsfeld Fuß fassen zu können. Leiharbeit zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie sehr flexibel konzipiert ist und somit zunächst auch eine stundenweise Arbeit ermöglicht, wenn eine Vollzeitstelle aus persönlichen oder privaten Gründen noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_6716" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><img class="size-medium wp-image-6716" title="Leiharbeit - so klappt die Bewerbung" src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2012/01/Leiharbeit-Bewerbung-200x300.jpg" alt="Leiharbeit - so klappt die Bewerbung" width="200" height="300" /><p class="wp-caption-text">© Robert Kneschke - Fotolia.com</p></div> Gerade in wirtschaftlich schweren Zeiten ist der Einstieg in den erlernten Beruf nach der Ausbildung sowie die Jobsuche nach längerer Arbeitslosigkeit oder Krankheit oft mit großen Schwierigkeiten und Enttäuschungen verbunden. Leiharbeit bietet eine gute Alternative zur Festanstellung, um erstmals oder nach längerer Pause wieder im angestammten Berufsfeld Fuß fassen zu können. Leiharbeit zeichnet sich insbesondere dadurch aus, dass sie sehr flexibel konzipiert ist und somit zunächst auch eine stundenweise Arbeit ermöglicht, wenn eine Vollzeitstelle aus persönlichen oder privaten Gründen noch nicht möglich oder erwünscht ist.</p>
<h2>Leiharbeit als Chance</h2>
<p>Zwar gibt es nach wie vor viele Vorbehalte gegen Leiharbeit, insbesondere bezüglich des Gehalts, diese sind jedoch größtenteils unberechtigt, da die meisten Leihfirmen inzwischen einen Tariflohn zahlen. Darüber hinaus bietet die Leiharbeit immer auch eine Perspektive, denn nicht selten übernehmen Firmen zuvor gemietete Mitarbeiter, wenn sich diese im Arbeitseinsatz und charakterlich bewährt haben, was der Leiharbeit besonders für motivierte Menschen zusätzliche Attraktivität verleiht.</p>
<h2>So überzeugen Sie mit Ihrer Leiharbeit-Bewerbung</h2>
<p>Grundsätzlich ist eine schriftliche Bewerbung für die Leiharbeit ähnlich aufgebaut wie eine herkömmliche Bewerbung, ebenso sollte auch hier besonderes Augenmerk auf eine saubere und fehlerfreie Gestaltung gelegt werden, da die Form einen ersten Eindruck über den Bewerber vermittelt. Das wichtigste Dokument der Bewerbung für die Leiharbeit ist Ihr Lebenslauf. Dieser sollte eine genaue Auflistung Ihrer bisherigen Aus- und Weiterbildungen, Berufstätigkeiten sowie Ihrer handwerklichen Fähigkeiten, die Sie auch außerhalb des Berufes erworben haben können, beinhalten. Schul- oder Arbeitszeugnisse spielen bei der Bewerbung hingegen eine eher untergeordnete Rolle, können der Vollständigkeit halber jedoch trotzdem beigefügt werden. Sollten Sie über keine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, werden Sie in der Regel im Lager oder in der Produktion als Helfer eingesetzt. Neben der Möglichkeit, sich schriftlich bei einer Leihfirma zu bewerben, können Sie oft auch direkt per Telefon den aktuellen Bedarf oder mögliche Einsatzgebiete erfragen und ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Einen standardisierten Personalfragebogen, der Ihre persönlichen Daten und Fähigkeiten beinhaltet, müssen Sie unabhängig von der Art Ihrer Bewerbung bei den meisten Leihfirmen am Ende des Bewerbungsprozesses zusätzlich ausfüllen. Dies ermöglicht der Leihfirma, Sie schneller und gezielter einsetzen zu können. Hat die Leihfirma zum Bewerbungszeitpunkt einen Kunden, bei dem Sie Ihre Fähigkeiten aktuell einbringen können, werden Sie in der Regel sofort eingestellt, ansonsten werden Ihre Bewerberdaten mit Ihrer Zustimmung für zukünftige Bedarfe gespeichert.</p>
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		<title>Kosten für Leiharbeiter aus betriebswirtschaftlicher Sicht</title>
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		<pubDate>Thu, 26 Jan 2012 07:59:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Zahl der Zeitarbeitsfirmen steigt kontinuierlich an. Zeitarbeitsfirmen verleihen Arbeiter an Betriebe, die gerade einen höheren Bedarf an Arbeitskräften haben. Um nicht gleich langfristige Arbeitsverträge eingehen zu müssen, wird deshalb oftmals auf sogenannte Leiharbeiter zurückgegriffen. Diese Vorgehensweise bringt für die Unternehmen auch finanzielle Vorteile, da die Leiharbeiter in der Regel einen niedrigeren Lohn erhalten als fest angestellte Beschäftigte. Was ist ein Leiharbeiter? Ein Leiharbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Dieses Unternehmen bezahlt ihn auch. Des Weiteren ist der Leiharbeiter über [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_6724" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><a href="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2012/01/Kosten-für-Leiharbeiter-aus-betriebswirtschaftlicher-Sicht.jpg"><img class="size-medium wp-image-6724" title="Kosten für Leiharbeiter - betriebswirtschaftlich" src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2012/01/Kosten-für-Leiharbeiter-aus-betriebswirtschaftlicher-Sicht-300x200.jpg" alt="Kosten für Leiharbeiter - betriebswirtschaftlich" width="300" height="200" /></a><p class="wp-caption-text">© IckeT - Fotolia.com</p></div>
<p>Die Zahl der Zeitarbeitsfirmen steigt kontinuierlich an. Zeitarbeitsfirmen verleihen Arbeiter an Betriebe, die gerade einen höheren Bedarf an Arbeitskräften haben. Um nicht gleich langfristige Arbeitsverträge eingehen zu müssen, wird deshalb oftmals auf sogenannte Leiharbeiter zurückgegriffen. Diese Vorgehensweise bringt für die Unternehmen auch finanzielle Vorteile, da die Leiharbeiter in der Regel einen niedrigeren Lohn erhalten als fest angestellte Beschäftigte.</p>
<h2>Was ist ein Leiharbeiter?</h2>
<p>Ein Leiharbeiter ist bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt. Dieses Unternehmen bezahlt ihn auch. Des Weiteren ist der Leiharbeiter über die Zeitarbeitsfirma sozialversichert. Er wird im Bedarfsfall an ein anderes Unternehmen verliehen. In diesem Unternehmen wird er arbeitsrechtlich den regulären Angestellten gleichgestellt. Das heißt, er muss alle Arbeiten gewissenhaft durchführen, die ihm aufgetragen werden. Das ist für viele Angestellte einer Zeitarbeitsfirma eine etwas ungewöhnliche Situation. Sie müssen für jemanden arbeiten, der sie nicht unmittelbar entlohnt. Für das Unternehmen, das sie entlohnt, arbeiten sie eigentlich gar nicht. Den meisten Leiharbeitern geht es aber nur darum, Geld zu verdienen. Deshalb spielt es auch keine große Rolle, von wem sie den Lohn erhalten. Schließlich profitieren sowohl die Unternehmen als auch die Leiharbeiter davon. Ohne die Zeitarbeitsfirmen würde es noch mehr arbeitslose Menschen geben und in vielen Betrieben könnten nicht mehr alle Aufgaben erledigt werden.</p>
<h2>Betriebswirtschaftliche Besonderheiten bei Leiharbeitern</h2>
<p>Obwohl die Leiharbeiter in einem Betrieb die gleiche Arbeit machen, wie die fest angestellten Arbeitnehmer, erhalten sie keinen Lohn vom jeweiligen Unternehmen. Der Betrieb, bei dem die Leiharbeiter gerade arbeiten, erhält von der Zeitarbeitsfirma eine Rechnung. In dieser Rechnung sind die Löhne der Leiharbeiter aufgeführt und zusätzliche Kosten für die Verwaltung und natürlich auch ein Gewinn. Die Zeitarbeitsfirma ist ja bekanntlich keine soziale Einrichtung, sondern ein gewinnorientiertes Unternehmen. Zudem muss es auch einige finanzielle Reserven anlegen, falls in schwierigen Situationen nicht alle Leiharbeiter ausgeliehen werden können. Die Rechnungen der Zeitarbeitsfirmen können die Unternehmen, in denen die Leiharbeiter tätig sind, aber keinesfalls als Lohnkosten deklarieren. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht handelt es sich um eine Fremdleistung. Eine Fremdleistung ist vergleichbar mit einem Einkauf. Diese Besonderheit muss natürlich auch in der Buchführung und bei den Steuern des jeweiligen Unternehmens berücksichtigt werden. Das jeweilige Unternehmen ist zwar weisungsbefugt und kann im Grunde genommen nach eigenem Ermessen über den Leiharbeiter verfügen, doch die arbeitsrechtliche Verantwortung bleibt immer bei der Zeitarbeitsfirma.</p>
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		<title>Kredit trotz befristetem Arbeitsvertrag &#8211; geht das?</title>
		<link>http://www.info-zeitarbeit.de/kredit-trotz-befristetem-arbeitsvertrag-geht-das/6719?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=kredit-trotz-befristetem-arbeitsvertrag-geht-das</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Jan 2012 15:59:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitsvertrag]]></category>
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		<description><![CDATA[Unbefristete Arbeitsverträge gehören mittlerweile eher zur Seltenheit. Laut Statistik sind über 50 % der Arbeitsverträge zeitlich befristet. Das wirkt sich natürlich auch auf die Kreditwürdigkeit der Arbeitnehmer aus. Es wird für viele Arbeitnehmer immer schwerer, überhaupt noch einen Kredit zu bekommen. Befristete Arbeitsverträge und Kredite &#8211; geht das? Für Arbeitgeber haben befristete Arbeitsverträge den großen Vorteil, dass sie nach dem Vertragsende problemlos beendet sind. Es sind keine aufwendigen Kündigungen erforderlich. Es brauchen zudem keine gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Falls der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_6720" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2012/01/Kredit-trotz-befristeten-Arbeitsvertrag-300x200.jpg" alt="Kreditvertrag trotz befristeter Anstellung" title="Kreditvertrag trotz befristeter Anstellung" width="300" height="200" class="size-medium wp-image-6720" /><p class="wp-caption-text">© Tobif82 - Fotolia.com</p></div>Unbefristete Arbeitsverträge gehören mittlerweile eher zur Seltenheit. Laut Statistik sind über 50 % der Arbeitsverträge zeitlich befristet. Das wirkt sich natürlich auch auf die Kreditwürdigkeit der Arbeitnehmer aus. Es wird für viele Arbeitnehmer immer schwerer, überhaupt noch einen Kredit zu bekommen.</p>
<h2>Befristete Arbeitsverträge und Kredite &#8211; geht das?</h2>
<p>Für Arbeitgeber haben befristete Arbeitsverträge den großen Vorteil, dass sie nach dem Vertragsende problemlos beendet sind. Es sind keine aufwendigen Kündigungen erforderlich. Es brauchen zudem keine gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden. Falls der Arbeitgeber aber mit der Arbeit des Arbeitnehmers zufrieden ist, kann der Arbeitsvertrag aber immer wieder verlängert werden. Für den Arbeitnehmer ist diese Situation aber keineswegs befriedigend. Eine langfristige Lebensplanung ist so gut wie unmöglich. Auch Kredite oder Darlehen mit einer langen Laufzeit sind für den Arbeitnehmer kaum erhältlich. Die Kreditinstitute berufen sich stets auf die Sicherheit, die der befristete Arbeitsvertrag bietet. Es ist ja nicht abzusehen, ob ein derartiger Vertrag tatsächlich verlängert wird. Kredite, die nur die gleiche Laufzeit wie der Arbeitsvertrag haben, sind meistens viel zu teuer, oder die monatlichen Belastungen sind für den Arbeitnehmer nicht tragbar. Eine Möglichkeit, einen Kredit mit einer längeren Laufzeit zu bekommen, besteht darin, beim Kreditantrag, auch gleichzeitig eine Restschuldversicherung abzuschließen.</p>
<h2>Langfristige Kredite mit Restschuldversicherung</h2>
<p>Wird bei der Kreditvergabe gleichzeitig eine Restschuldversicherung abgeschlossen, tritt diese Versicherung ein, falls der Kreditnehmer nicht mehr in der Lage ist, die monatlichen Raten zu zahlen. Dieser Fall kann bei Arbeitslosigkeit, Krankheit oder dauerhafter Erwerbsunfähigkeit eintreten. Im Falle einer Arbeitslosigkeit oder einer längerfristigen Krankheit werden die monatlichen Ratenzahlungen von der Versicherung übernommen. Sobald der Kreditnehmer wieder in der Lage ist, die Kreditraten selbst zu bezahlen, muss er dies tun. Bei plötzlich eintretender Erwerbsunfähigkeit übernimmt die Versicherung ebenfalls die monatlichen Ratenzahlungen. Nur im Todesfall des Kreditnehmers bezahlt die Versicherung die noch ausstehende Kreditsumme in einem Betrag. Durch den Abschluss einer Restschuldversicherung entstehen dem Kreditnehmer natürlich weitere Unkosten. Dafür hat er aber die Möglichkeit, einen langfristigen Kredit trotz eines befristeten Arbeitsvertrags zu bekommen. Außerdem werden im Todesfall die Angehörigen nicht zur Zurückzahlung des Kredits herangezogen. Somit schützt eine Restschuldversicherung auch die Angehörigen vor dem finanziellen Ruin. Es ist für die Angehörigen ohnehin schwer genug, wenn der Hauptverdiener einer Familie nur noch ein geringes oder gar kein Einkommen mehr hat.</p>
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		<title>Arbeit ohne Ausbildung finden &#8211; so klappt der Arbeitseinstieg</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Dec 2011 13:39:08 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wer keinen Schulabschluss oder keine abgeschlossener Ausbildung vorweisen kann, hat auf dem Arbeitsmarkt Probleme. Befinden Sie sich selbst in einer solchen Situation, besteht noch lange kein Grund, zu resignieren. Sie müssen allerdings Eigeninitiative ergreifen und sich kreativ zeigen. Bewerben Sie sich bei einer Zeitarbeitsfirma! Firmen scheuen sich vielfach wegen des Kündigungsschutzrechts, Arbeitskräfte unbefristet einzustellen und greifen gerne auf Zeitarbeitskräfte zurück. Recherchieren Sie im Internet oder in den gelben Seiten des Telefonbuchs, welche Zeitarbeitsfirmen es in Ihrer näheren Umgebung gibt. Rufen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_6636" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><img class="alignleft size-medium wp-image-6636" title="Arbeit ohne Ausbildung finden" src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2011/12/Arbeit-ohne-Ausbildung-finden-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" /><p class="wp-caption-text">Quelle: cydonna / photocase.com</p></div>Wer keinen Schulabschluss oder keine abgeschlossener Ausbildung vorweisen kann, hat auf dem Arbeitsmarkt Probleme. Befinden Sie sich selbst in einer solchen Situation, besteht noch lange kein Grund, zu resignieren. Sie müssen allerdings Eigeninitiative ergreifen und sich kreativ zeigen. Bewerben Sie sich bei einer Zeitarbeitsfirma! Firmen scheuen sich vielfach wegen des Kündigungsschutzrechts, Arbeitskräfte unbefristet einzustellen und greifen gerne auf Zeitarbeitskräfte zurück.</p>
<p>Recherchieren Sie im Internet oder in den gelben Seiten des Telefonbuchs, welche Zeitarbeitsfirmen es in Ihrer näheren Umgebung gibt. Rufen Sie einfach dort an und und fragen, ob Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vorbeischicken dürfen oder zu einem Vorstellungsgespräch vorbeigekommen können. Wenn Sie sich damit schwertun, bereiten Sie Ihr Telefonat vor und schicken zuerst Ihre Bewerbungsunterlagen mit der Post an die Zeitarbeitsfirma. Warten Sie 3 bis 4 Tage. Rufen Sie dann an und beziehen sich auf Ihre inzwischen dort vorliegenden Bewerbungsunterlagen. Da Ihre Person dann schon bekannt ist, fällt es Ihnen leichter, Ihren Wunsch zu äußern. Außerdem bekunden Sie damit Ihr persönliches Interesse und Ihre Motivation.</p>
<h2>Achten Sie auf Ihr Erscheinungsbild</h2>
<p>Gehen Sie davon aus, dass Ihnen Arbeiten im produzierenden Gewerbe, im Lager oder ähnliche Hilfstätigkeiten angeboten werden. Lädt man Sie zu einem ersten Vorstellungsgespräch ein, achten Sie darauf, dass Sie ausgeruht erscheinen, sauber gekleidet sind und einen gepflegten Eindruck machen. Treten Sie freundlich und zuvorkommend auf, wenn Sie in der Zeitarbeitsfirma empfangen werden. Zeigen Sie Interesse und erkundigen Sie sich zielgerichtet nach den Modalitäten einer Beschäftigung und scheuen Sie sich nicht, Ihre Lohnwünsche zu äußern. Routinemäßig werden Sie aufgefordert, einen Fragebogen mit Ihren persönlichen Daten zu erstellen. Geben Sie Ihre Fähigkeiten und besondere Kenntnisse an. Meist werden Sie auch gefragt, in welchen Bereichen Sie bevorzugt zum Einsatz kommen möchten. Dann findet normalerweise eine Unterredung statt. Ist irgendwo ein Arbeitsplatz frei, der Ihren Fähigkeiten entspricht, können Sie oft noch am gleichen Tag dort anfangen. Ansonsten hinterlassen Sie Ihre Telefonnummer, so dass Sie angerufen werden können, sobald sich eine Einsatzmöglichkeit für Sie bietet. Sie brauchen keine Bedenken zu haben, überfordert zu sein. Am Einsatzort werden Sie grundsätzlich eingearbeitet und mit Ihrer Arbeit vertraut gemacht, so dass Sie sachgerecht die Arbeiten erledigen können. Bemühen Sie sich stets, die Arbeiten zur Zufriedenheit des Arbeitgebers zu erledigen. In vielen Fällen eröffnen Sie sich so die Chance, in eine Festanstellung übernommen zu werden. In diesem Sinne können Sie eine Beschäftigung als Zeitarbeiter auch als einen Weg betrachten, den Einstieg in eine bessere Position zu finden.</p>
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		<title>Gesetzliche Urlaubstage &#8211; ermitteln Sie Ihren Urlaubsanspruch</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Dec 2011 08:20:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitstage]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaubsanspruch]]></category>

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		<description><![CDATA[Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Kalenderjahr. In Tarifverträgen oder in individuellen Arbeitsverträgen wird oft ein darüberhinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart. Jugendliche unter 16 Jahren haben sogar Anspruch auf 30 Werktage Urlaub. Jugendliche unter 17 Jahre haben Anspruch auf 27 Werktage und Jugendliche unter 18 Jahren auf 25 Werktage Urlaub. Schwerbehinderte können sogar zusätzliche fünf Arbeitstage Urlaub beanspruchen. Tarifverträge können die Dauer des Urlaubs nicht verkürzen. Urlaubsanspruch: Nur Werktage sind Urlaubstage Bei der Berechnung des Urlaubs [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_6639" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="alignleft size-medium wp-image-6639" title="Urlaubsanspruch berechnen" src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2011/12/Urlaubsanspruch-berechnen-300x219.jpg" alt="" width="300" height="219" /><p class="wp-caption-text">Quelle: manun / photocase.com</p></div>
<p>Jeder Arbeitnehmer hat nach dem Bundesurlaubsgesetz Anspruch auf mindestens 24 Urlaubstage im Kalenderjahr. In Tarifverträgen oder in individuellen Arbeitsverträgen wird oft ein darüberhinausgehender Urlaubsanspruch vereinbart. Jugendliche unter 16 Jahren haben sogar Anspruch auf 30 Werktage Urlaub. Jugendliche unter 17 Jahre haben Anspruch auf 27 Werktage und Jugendliche unter 18 Jahren auf 25 Werktage Urlaub. Schwerbehinderte können sogar zusätzliche fünf Arbeitstage Urlaub beanspruchen. Tarifverträge können die Dauer des Urlaubs nicht verkürzen.</p>
<h2>Urlaubsanspruch: Nur Werktage sind Urlaubstage</h2>
<p>Bei der Berechnung des Urlaubs bleiben Feiertage und Sonntage außer Betracht. Fällt also ein Feiertag während der Woche in die Urlaubszeit, verlängert sich der Urlaub um diesen Tag. Das Bundesurlaubsgesetz spricht von 24 Werktagen, da es früher die Sechstagewoche gab. Somit waren Urlaubstage und Arbeitstage identisch. Da heute nur noch fünf Tage in der Woche gearbeitet wird, müssen Sie wie folgt rechnen: Teilen Sie die Anzahl der Werktage (24 bzw. die in Ihrem Fall maßgebenden Urlaubstage) durch sechs und multiplizieren Sie das Ergebnis mit der Anzahl der Arbeitstage, die Sie innerhalb der Woche arbeiten. Beispiel: 24 Werktage : 6 = 4 x 5 Arbeitstage = 20 Urlaubstage. Sie haben dann genau vier volle Wochen Urlaub. Wenn Sie beispielsweise an nur drei Tagen in der Woche arbeiten, sieht die Rechnung wie folgt aus: 24 : 6 = 4 x 3 = 12 Urlaubstage. Sind Sie teilzeitbeschäftigt, steht Ihnen genauso viel Urlaub zu wie einem Vollzeitbeschäftigten.</p>
<h2>Voller Urlaubsanspruch erst nach erfüllter Wartezeit</h2>
<p>Ihren Urlaubsanspruch erwerben Sie erst dann, wenn Sie mindestens sechs Monate gearbeitet haben. Erst danach können Sie den vollen Jahresurlaub beanspruchen. Danach entsteht der Urlaubsanspruch auf den vollen Jahresurlaub zu Beginn eines jeden Kalenderjahres. Sie haben auch dann Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, wenn Sie nach der Wartezeit von sechs Monaten in der zweiten Hälfte des Kalenderjahres aus dem Betrieb ausscheiden. Sind Sie also beispielsweise seit dem 1. Januar beschäftigt und kündigen Sie zum 15. August des Jahres, muss Ihnen Ihr derzeitiger Arbeitgeber den vollen Jahresurlaub gewähren und kann Sie weder auf den neuen Arbeitgeber verweisen noch darauf, dass Sie nur einen anteiligen Urlaubsanspruch hätten. Teilweise gibt es in Tarifverträgen allerdings abweichende Regelungen. Scheiden Sie hingegen vor Erfüllung der Wartezeit in den ersten sechs Monaten des Jahres aus, steht Ihnen der Urlaub nur anteilig zu. Sie erhalten für jeden Monat Ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel Ihres Jahresurlaubs. Sie müssen Ihren Urlaub immer im laufenden Jahr nehmen und dürfen ihn nur aus begründetem Anlass in das Folgejahr übertragen. Auch dann muss er bis 31. März des Folgejahres beansprucht und gewährt worden sein. Da der Urlaub Erholungszwecken dient, darf ihn der Arbeitgeber nicht gelten.</p>
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		<item>
		<title>Zeitarbeit als Armutsfalle im Alter?</title>
		<link>http://www.info-zeitarbeit.de/zeitarbeit-als-armutsfalle-im-alter/6689?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=zeitarbeit-als-armutsfalle-im-alter</link>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 13:44:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Entlohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Zeitarbeiter]]></category>

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		<description><![CDATA[Bei diesem Gastbeitrag handelt es sich um einen subjektiven Erfahrungsbericht von Mareike C. aus Bonn &#8211; er spiegelt nicht notwendiger Weise die Meinung der Redaktion wider.  Die Freude über steigende Beschäftigungszahlen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein nicht unbedeutender Anteil der neuen Arbeitsplätze im Bereich der Zeitarbeit geschaffen wird – Arbeitsplätze also, die als „prekäre Beschäftigungsverhältnisse“ bezeichnet werden. Diese Bezeichnung deutet bereits an, dass Jobs dieser Art mit Problemen behaftet sind. Das beginnt bereits mit der Bezahlung. Die nämlich liegt meist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><em>Bei diesem Gastbeitrag handelt es sich um einen subjektiven Erfahrungsbericht von Mareike C. aus Bonn &#8211; er spiegelt nicht notwendiger Weise die Meinung der Redaktion wider. </em></p>
<p>Die Freude über steigende Beschäftigungszahlen kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass ein nicht unbedeutender Anteil der neuen Arbeitsplätze im Bereich der Zeitarbeit geschaffen wird – Arbeitsplätze also, die als „prekäre Beschäftigungsverhältnisse“ bezeichnet werden. Diese Bezeichnung deutet bereits an, dass Jobs dieser Art mit Problemen behaftet sind. Das beginnt bereits mit der Bezahlung. Die nämlich liegt meist deutlich unter dem Lohn, den die Festangestellten des Betriebs erhalten, in den die Zeitarbeiter entsendet werden. Auch das vertraglich verbriefte Recht auf Vergütung von durch den Kundenbetrieb verursachten Fehlzeiten besteht nur auf dem Papier: In der Praxis wird dieser Gehaltsbestandteil nur all zu gerne vergessen, sofern der Arbeitnehmer keinen Anwalt einschaltet. Überhaupt ist Arbeitnehmern in einer Zeitarbeitsfirma ein guter Draht zu einem fachlich versierten Rechtsbeistand zu empfehlen: Auch reguläre Arbeitszeugnisse sind keine Selbstverständlichkeit, von Abfindungszahlungen bei grundlosen Kündigungen ganz zu schweigen.</p>
<h2>Permanenter Kampf um vertragliche Rechte</h2>
<p>Selbst Dinge wie Urlaub und Urlaubsgeld werden in prekären Arbeitsverhältnissen schnell zum Problem: Vor Antritt des Urlaubs sind die meisten Arbeitsverhältnisse schon wieder gekündigt. Konnte man sich früher noch berechtigte Hoffnungen auf eine Übernahme in ein reguläres Arbeitsverhältnis machen, so sind diese Zeiten heute weitestgehend vorbei: Mehr als eine Verlängerung der Einsatzzeit ist meist nicht drin. Schließlich sind die Arbeitsbedingungen vor Ort in vielen Fällen fast schon diskriminierend: In Kantinen zahlen Zeitarbeiter oft doppelt so viel wie ihre fest angestellten Kollegen, von Sonderkonditionen des Unternehmens für den öffentlichen Nahverkehr können sie ebenfalls nicht profitieren, und schließlich zehren fehlende Erholungsphasen und Mobbing nicht selten an der Gesundheit der Zeitarbeitnehmer.</p>
<h2>Niedrige Rentenbeiträge können in die Altersarmut führen</h2>
<p>Als würde das alles nicht schon reichen, warten außerhalb der beruflichen Tätigkeit weitere Fallstricke auf die Zeitarbeiter. Schon während der Zeit ihrer Erwerbstätigkeit haben es insbesondere junge Menschen schwer, sich mit den geringen Zeitarbeitslöhnen eine Existenz aufzubauen – schon die Miete einer normalen Wohnung sprengt oft jeden finanziellen Rahmen. Die im Rahmen von Leiharbeit fast zwangsläufig auftretenden Lücken im Lebenslauf sorgen dafür, dass selbst Arbeitnehmer mit guter beruflicher Qualifikation Schwierigkeiten bekommen, irgendwann einmal auch wieder einen regulären Arbeitsplatz zu finden. Und am Ende des Erwerbslebens ist die Altersarmut bereits vorprogrammiert: Niedrige Löhne bedeuten gleichzeitig niedrige Beiträge in die Rentenkasse – und an eine privat finanzierte Altersvorsorge in ausreichender ist angesichts des geringen Einkommens erst recht nicht zu denken. Fazit: Zwar rufen die politischen Meinungsführer nach Bevölkerungswachstum, um der wachsenden Überalterung der Gesellschaft zu begegnen. Doch haben dieselben Volksvertreter es versäumt, den dazu nötigen jungen Menschen eine Perspektive zu geben.</p>
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		<title>Erfahrungen mit Zeitarbeit bei der Job-Suche</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 11:46:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Bewerbung]]></category>
		<category><![CDATA[Erfahrungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Welche Vor- und Nachteile hat die Leiharbeit? Welche Chancen bietet sie? Und wie sieht es mit der Bezahlung und den Rechten aus? Leiharbeiter müssen auf viele Annehmlichkeiten einer Festanstellung verzichten. Trotzdem nutzen viele diese Beschäftigungsform, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Oft haben sie Hoffnung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag &#8211; der aber nur selten folgt. Ganz im Gegenteil ist die Kündigung von Leihkräften sehr einfach. Das Gehalt von Zeitarbeitern liegt normalerweise deutlich unter dem der festangestellten Kollegen. Es werden oft niedrigere Stundensätze angesetzt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><img src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2011/12/Einstieg-in-die-Zeitarbeit1-293x300.jpg" alt="" title="Einstieg in die Zeitarbeit" width="293" height="300" class="alignleft size-medium wp-image-6687" />Welche Vor- und Nachteile hat die Leiharbeit? Welche Chancen bietet sie? Und wie sieht es mit der Bezahlung und den Rechten aus? Leiharbeiter müssen auf viele Annehmlichkeiten einer Festanstellung verzichten. Trotzdem nutzen viele diese Beschäftigungsform, um der Arbeitslosigkeit zu entgehen. Oft haben sie Hoffnung auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag &#8211; der aber nur selten folgt. Ganz im Gegenteil ist die Kündigung von Leihkräften sehr einfach. Das Gehalt von Zeitarbeitern liegt normalerweise deutlich unter dem der festangestellten Kollegen. Es werden oft niedrigere Stundensätze angesetzt und der Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche liegt merklich unterhalb der in der Industrie vereinbarten Löhne. Jeder, der trotzdem eine Zeitarbeit aufnehmen möchte und räumlich ungebunden ist, hat in Österreich die Chance auf bessere Bedingungen. Hier sieht die Gesetzeslage vor, dass sich die Leiharbeiter-Gehälter an denen des ausleihenden Betriebes orientieren müssen. Die Kostenvorteile für den Arbeitgeber sind entsprechend niedriger, die Anzahl der Leiharbeiter nur halb so hoch wie in Deutschland.</p>
<h2>Zeitarbeit bedeutet viel Abwechslung mit Lerneffekt</h2>
<p>Insgesamt bietet die Leiharbeit jedoch nicht nur Nachteile. Gerade das projektbezogene Arbeiten vermittelt zusätzliche Kompetenzen. Die ausleihenden Firmen gewähren häufig Trainings zur Einarbeitung &#8211; mit umfassenden Einblicken in die jeweilige Branche und deren vielfältige Arbeitsfelder. Das führt zu sehr abwechslungsreichen Tätigkeiten und manchmal winken sogar Jobs im Ausland.</p>
<p>In einigen Fällen schließt sich an die Leiharbeit auch ein fester Arbeitsvertrag an. Vor allem für Arbeitnehmer jenseits der 40 kann das eine Chance sein. Die Regel ist eine Festanstellung aber nicht. Vielmehr sollten sich Leiharbeiter auf eine unstete finanzielle Situation einstellen und ihre beruflichen Perspektiven nicht aus den Augen verlieren.</p>
<h2>Risiken minimieren mit vertrauenswürdigen Zeitarbeitsfirmen</h2>
<p>Ein Risiko bergen die wenigen, aber vorhandenen unseriösen Unternehmen unter den etwa 4.600 Zeitarbeitsfirmen in Deutschland. Es sollte vorab geklärt werden, wer beim Ausfall des Zeitarbeitsunternehmens für die Verbindlichkeiten gegenüber den Krankenkassen und dem Finanzamt aufkommt. Schutz bietet der Austausch unter Branchenkollegen. Einen vertrauenswürdigen Anbieter erkennt man zudem daran, dass er gut über den neuen Arbeitsplatz informiert ist &#8211; auch über den Arbeits- und Gesundheitsschutz -, oder sich sogar einen Eindruck vor Ort verschafft hat. Darüber hinaus sollten die Übernahmebedingungen klar geregelt sein.</p>
<p>Auf unserer <a href="http://www.info-zeitarbeit.de" title="Info Zeitarbeit">Plattform für Zeitarbeit</a> finden sich alle Verordnungen, Gesetze, Verträge, Formulare sowie Urteile und Kommentare des Bundesarbeitsgerichts zur Zeitarbeit. Dort gibt es auch eine Suchmaschine für alle deutschen Zeitarbeitsfirmen. Alternativ bietet die Plattform der IG Zeitarbeit alle Infos zu den rechtlichen Rahmenbedingungen. Zusätzliche Informationen liefert die online verfügbare Broschüre der Bundesagentur für Arbeit &#8220;Branchen und Berufe in Deutschland 1997 – 2007, Zeitarbeit&#8221;.</p>
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		<title>Zeitarbeit und Fahrtkostenersatz</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Dec 2011 08:33:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Fahrtkosten]]></category>
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		<description><![CDATA[Die Fahrtkosten sind gerade bei Leiharbeitnehmern immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen. Während die Zeitarbeitsfirmen als Arbeitgeber sich gerne auf den Standpunkt stellen, dass es Sache des Arbeitnehmers ist, wie er zu seinem Arbeitsplatz kommt, würden die Arbeitnehmer einen Fahrtkostenersatz sehr begrüßen. Das Landesarbeitsgericht Köln musste sich mit diesem Thema nun auseinandersetzen. Das Gericht fällte dabei ein für die Zeitarbeitsfirmen unangenehmes Urteil: In dem zu entscheidenden Fall sprachen die Richter dem Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrtkosten zu. Das ist [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_6645" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="size-medium wp-image-6645" title="Fahrtkostenersatz Zeitarbeit" src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2011/12/Fahrtkostenersatz-Zeitarbeit-300x199.jpg" alt="" width="300" height="199" /><p class="wp-caption-text">Quelle: Photocase.com, Fotograf: zululord</p></div>
<p>Die Fahrtkosten sind gerade bei Leiharbeitnehmern immer wieder Anlass für Auseinandersetzungen. Während die Zeitarbeitsfirmen als Arbeitgeber sich gerne auf den Standpunkt stellen, dass es Sache des Arbeitnehmers ist, wie er zu seinem Arbeitsplatz kommt, würden die Arbeitnehmer einen Fahrtkostenersatz sehr begrüßen. Das Landesarbeitsgericht Köln musste sich mit diesem Thema nun auseinandersetzen.</p>
<p>Das Gericht fällte dabei ein für die Zeitarbeitsfirmen unangenehmes Urteil: In dem zu entscheidenden Fall sprachen die Richter dem Leiharbeitnehmer einen Anspruch auf Ersatz seiner Fahrtkosten zu. Das ist grundsätzlich erfreulich für Leiharbeitnehmer, deren ohnehin oft geringes Einkommen hohe Fahrtkosten meist unerschwinglich macht. Die aber können schnell anfallen, wenn der Entleihbetrieb sich nicht um die Ecke, sondern am anderen Ende der Republik befindet. Allerdings gelten bei Zeitarbeitsfirmen besondere Regeln, was den Fahrtkostenersatz angeht.</p>
<h2>Zuständigkeit des Arbeitnehmers beim Fahrtkostenersatz</h2>
<p>Prinzipiell nämlich – und das sagt auch das Kölner Arbeitsgericht – gilt die im Arbeitsvertrag vereinbarte Regelung. Das jedoch hilft in vielen Fällen nicht weiter, weil explizite Regelungen zum Fahrtkostenersatz oft fehlen. Stattdessen finden sich häufig Verweise auf Tarifverträge. Die sind nicht selten mit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit geschlossen worden, deren Tariffähigkeit allerdings mittlerweile vielfach bestritten wird.</p>
<p>Betrachtet man nun in Ermangelung anderer gültiger Regelungen das direkte Verhältnis zwischen Leiharbeitnehmer und dessen Arbeitgeber, stellt sich der Sachverhalt so dar: Generell ist der Leiharbeitnehmer tatsächlich selbst für das Erreichen Arbeitgebers zuständig und muss die dabei anfallenden Kosten auch selbst tragen. Allerdings ist der Arbeitgeber die Zeitarbeitsfirma, bei der der Leiharbeitnehmer angestellt ist – nicht der Entleihbetrieb. Und im Gegensatz zu der Entfernung zwischen Wohnort und Büro der Leiharbeitsfirma kann der Arbeitnehmer die Entfernung zum Entleihbetrieb auch nicht durch eine entsprechende Wahl des Wohnortes beeinflussen – schließlich können sich die Einsatzorte jederzeit kurzfristig ändern.</p>
<h2>Einsatzort ist entscheidend, nicht der Dienstsitz des Arbeitgebers</h2>
<p>Daher ist die Fahrt zum Entleihbetrieb nicht mit dem Weg zum Büro der als Arbeitgeber fungierenden Zeitarbeitsfirma gleichzusetzen. Vielmehr wird der Leiharbeitnehmer durch die Anweisung seiner Zeitarbeitsfirma, in einem bestimmten Betrieb zu arbeiten, quasi zum Beauftragten nach § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches – und dessen angemessenen Aufwendungen zum Zwecke der Ausführung des Auftrages sind dem Gesetz nach erstattungspflichtig. Allerdings gibt es einen kleinen Wermutstropfen für die betroffenen Leiharbeiter: Die Entfernung zwischen dem Wohnort des Arbeitnehmers und dem Betriebssitz des Arbeitgebers kann bei der Fahrtkostenerstattung angerechnet werden. Wer also 20 Kilometer weit vom Büro des Zeitarbeitsunternehmens entfernt wohnt und zu einer 80 Kilometer entfernten Betriebsstätte geschickt wird, kann nur die nach Anrechnung verbleibenden 60 Kilometer geltend machen.</p>
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		<title>Kündigung als Zeitarbeitnehmer &#8211; was nun?</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Dec 2011 14:41:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Arbeitslosengeld]]></category>
		<category><![CDATA[Kündigung]]></category>
		<category><![CDATA[Leiharbeiter]]></category>

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		<description><![CDATA[Viele Arbeitsplätze werden heutzutage über sogenannte Personalvermittler, auch als Zeitarbeitsfirmen bekannt, angeboten. Der Arbeitnehmer wird von diesen angestellt und dann an Firmen vermittelt bzw. &#8220;ausgeliehen&#8221;. Besonders für unerfahrene Arbeiter oder Wiedereinsteiger kann diese Art der Jobvermittlung große Vorteile bringen. Durch Einsätze in verschiedenen Unternehmen und Arbeitsbereichen können vielseitige Erfahrungen gemacht und Qualifikationen erworben werden, die für die weitere berufliche Laufbahn nützlich sein können. Rechtlich gilt eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma als ein besonderes Arbeitsverhältnis – ebenso unterliegt die Kündigung besonderen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><div id="attachment_6628" class="wp-caption alignleft" style="width: 210px"><img class="alignleft size-medium wp-image-6628" title="kündigung-zeitarbeitnehmer" src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2011/12/kündigung-zeitarbeitnehmer-199x300.jpg" alt="" width="199" height="300" /><p class="wp-caption-text">Quelle: una.knipsolina / photocase.com</p></div>Viele Arbeitsplätze werden heutzutage über sogenannte Personalvermittler, auch als Zeitarbeitsfirmen bekannt, angeboten. Der Arbeitnehmer wird von diesen angestellt und dann an Firmen vermittelt bzw. &#8220;ausgeliehen&#8221;. Besonders für unerfahrene Arbeiter oder Wiedereinsteiger kann diese Art der Jobvermittlung große Vorteile bringen. Durch Einsätze in verschiedenen Unternehmen und Arbeitsbereichen können vielseitige Erfahrungen gemacht und Qualifikationen erworben werden, die für die weitere berufliche Laufbahn nützlich sein können. Rechtlich gilt eine Anstellung bei einer Zeitarbeitsfirma als ein besonderes Arbeitsverhältnis – ebenso unterliegt die Kündigung besonderen Regelungen. Grundlage ist hierbei das AÜG, das Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung. Da zwischen der Personalvermittlung, dem entleihenden Unternehmen und dem Arbeitnehmer eine Art Dreiecksverhältnis besteht, hat nur die Zeitarbeitsfirma selbst das Recht, Arbeiter zu entlassen.</p>
<h2>Zeitarbeiter gehen ein besonderes Arbeitsverhältnis ein</h2>
<p>Kündigungen, die vom Entleiher ausgesprochen werden, besitzen keine Rechtswirksamkeit. Entlassungen vonseiten der Personalvermittler dürfen dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer seinen vereinbarten Pflichten nicht nachkommt oder sich anderweitig unzulässig verhält. Auch betriebsbedingte Kündigungen sind möglich, wenn etwa die Auftragslage keine Beschäftigung des Arbeitnehmers mehr zulässt. Grundsätzlich gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen; abhängig von der Branche sind teilweise aber auch kürzere Zeiträume möglich. So kann die Kündigungsfrist während der ersten zwei Wochen durchaus nur einen Tag betragen.</p>
<h2>So verhalten gekündigte Leiharbeiter sich richtig</h2>
<p>Wer als Zeitarbeiter tätig ist und sich mit einer Kündigung konfrontiert sieht, sollte einige Punkte beachten. Zunächst muss die Kündigung in schriftlicher Form erfolgen – mündliche Entlassungen sind unwirksam. Alle im Schreiben vorhandenen Angaben sollten genauestens überprüft werden, so zum Beispiel der Zeitpunkt der Kündigung. Ebenfalls muss das Schreiben von einer berechtigten Person unterschrieben sein. Eventuelle Fehler können die Entlassung unwirksam machen. Dies gilt ebenfalls, wenn die entsprechenden Kündigungsfristen nicht eingehalten wurden. Als Arbeitnehmer sollte man lediglich den Erhalt der Kündigung bestätigen, sofern es gewünscht wird – gegebenenfalls ist dies auch „unter Vorbehalt“ möglich. Einem Aufhebungsvertrag sollte man nicht zustimmen. Ist man nicht sicher, ob die Kündigung gerechtfertigt ausgesprochen wurde, sollte man einen Anwalt hinzuziehen. Innerhalb von drei Wochen nach Erhalt des Schreibens kann man rechtlich dagegen vorgehen. Beispielsweise ist es möglich, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Auch wenn noch nicht sicher ist, ob die Kündigung durchgesetzt wird oder man seine Anstellung behält, ist es ratsam, sich gleich nach Erhalt beim Arbeitsamt zu melden. Nur so behält man im Zweifelsfall alle Ansprüche auf Arbeitslosengeld. Sind noch etwaige Lohnansprüche beim (ehemaligen) Arbeitgeber offen, muss man diesen schriftlich anmahnen und eine entsprechende Frist (meist von zwei Wochen) gewähren.</p>
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		<title>Tarifvertrag BZA &#8211; das sollten Sie beachten</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Dec 2011 16:41:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>mpoehlmann</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ratgeber]]></category>
		<category><![CDATA[BZA]]></category>
		<category><![CDATA[Entlohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Tarifvertrag]]></category>

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		<description><![CDATA[Missbräuchliche Nutzung des Instruments Zeitarbeit durch Arbeitgeber ist nicht nur eine virtuelle politische Diskussion, sondern in Deutschlands Wirtschaftsrealtität tatsächlich existent, wie aufgedeckte Beispiele, etwa der prominente Fall der Drogeriekette Schlecker, leider in der Vergangenheit des Öfteren belegten. Gegen dieses Bild von der billigen und ausgenutzten Zeitarbeitskraft hat der Bundesverband für Zeitarbeit (BZA) in Tarifgemeinschaft mit dem DGB im Jahr 2010 einen Tarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag und insbesondere die darin festgelegten Entgeltregelungen sollen unfairen und ungleichen Entlohnungen im [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div id="attachment_6633" class="wp-caption alignleft" style="width: 310px"><img class="alignleft size-medium wp-image-6633" title="Tarifvertrag BZA" src="http://www.info-zeitarbeit.de/wp-content/uploads/2011/12/Tarifvertrag-BZA2-300x225.jpg" alt="" width="300" height="225" /><p class="wp-caption-text">Quelle: Venture / photocase.com</p></div>
<p>Missbräuchliche Nutzung des Instruments Zeitarbeit durch Arbeitgeber ist nicht nur eine virtuelle politische Diskussion, sondern in Deutschlands Wirtschaftsrealtität tatsächlich existent, wie aufgedeckte Beispiele, etwa der prominente Fall der Drogeriekette Schlecker, leider in der Vergangenheit des Öfteren belegten. Gegen dieses Bild von der billigen und ausgenutzten Zeitarbeitskraft hat der Bundesverband für Zeitarbeit (BZA) in Tarifgemeinschaft mit dem DGB im Jahr 2010 einen Tarifvertrag für die Zeitarbeit abgeschlossen. Dieser Tarifvertrag und insbesondere die darin festgelegten Entgeltregelungen sollen unfairen und ungleichen Entlohnungen im Bereich der Zeitarbeit ein Ende machen. Auch der Problematik einer missbräuchlichen Nutzung der konzerninternen Überlassung von Arbeitnehmern, indem eigene Arbeitnehmer in konzerneigene Zeitarbeitsfirmen „abgeschoben“ und anschließend zu Dumpingkonditionen wieder angestellt werden, soll entgegengewirkt werden. Denn BZA und DGB sind sich einig, dass Unternehmen, die wirtschaftliche Vorteile aus Dumpinglöhnen für Zeitarbeiter ziehen, nicht auch noch staatliche Förderung erhalten dürfen. Der ausgehandelte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von drei Jahren. Dieser Zeitraum bietet aus Sicht der Tarifparteien den Zeitarbeitsunternehmen und den Arbeitgebern, bei denen die Zeitarbeiter im Einsatz sind, als auch den Zeitarbeitnehmern selbst eine ausreichende Planungssicherheit.</p>
<h2>Anpassung der Zeitarbeit-Entgelte</h2>
<p>Einen wichtigen Aspekt in den Tarifabschlüssen von BZA und DGB bilden naturgemäß die Entgelte. Denn die Forderungen nach gerechter Entlohnung beinhalten nicht nur den Aspekt der gleichen Bezahlung für die gleiche Arbeit, sondern auch eine Bezahlung auf Basis von Löhnen, die den Wert der Arbeit widerspiegeln. Dieser Aspekt führte auch zum Abschluss eines neuen Mindestlohntarifvertrags. In Bezug auf die Höhe der Entgelte in allen Gruppen einigten sich die Tarifparteien auf eine vierstufige Erhöhung. Zeitarbeitnehmern der Entgeltgruppe I steht in den alten Bundesländern nun ein Stundenlohn von 8,19 Euro zu, in den neuen Bundesländern wurde ein Anstieg auf 7,50 Euro vereinbart. Insbesondere die Zeitarbeitnehmer in den neuen Bundesländern profitieren damit von den neuen Vereinbarungen.</p>
<h2>Worauf Arbeitnehmer achten sollten</h2>
<p>Wer in die Zeitarbeit wechselt oder als Zeitarbeiter einen neue Selle antritt, sollte nicht nur seinen individuellen Arbeits- sondern auch die Vorgaben des BZA-Tarifvertrags genau kennen und verglichen können. So sollten Zeitarbeitnehmer vor der Unterzeichnung von Arbeitsverträgen darauf achten, dass ihr Vertrag den allgemeinen Standards des BZA-Tarifvertrags entspricht. Insbesondere die Entgeltkonditionen sollten den Tarifstandards mindestens entsprechend und auch nicht kurzfristig von dem Unternehmen, bei dem sie eingesetzt werden, geändert werden können. Zeitarbeitnehmer sollten dabei auf ihre Rechte bestehen. Denn schlechtere Bezahlung für die gleiche Arbeit nur aufgrund des Status als Zeitarbeitnehmern ist ungerechtfertigt und muss nicht hingenommen werden.</p>
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