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36 Jahre
Kontinuität und Wachstum
April 1962
Das erste Zeitarbeitbüro wird in der
Bundesrepublik Deutschland eröffnet.
April 1967
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, unter welchen
Voraussetzungen der Weg für die geregelte und konzessionierte
Zeitarbeitbranche freigemacht wird.
Januar 1969
Gründung des Unternehmensverbandes für Zeitarbeit e.V. (UZA),
Vorläufer des heutigen Bundesverbandes Zeitarbeit e.V. (BZA).
Juni 1970
Abschluß des ersten Tarifvertrages für Angestellte zwischen dem
UZA und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG).
Juli 1970
Das Bundessozialgericht legt die Kriterien fest, die die
zulässige Arbeitnehmerüberlassung von der verbotenen
Arbeitsvermittlung abgrenzen.
August 1972
Im Bundestag wird das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen
Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) verabschiedet.
März 1976
UZA und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schließen sich
zusammen zum Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistungen auf Zeit
e.V. (BZA).
Januar 1982
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe durch § 12
a Arbeitsförderungsgesetz.
Mai 1985
Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes. Die
zulässige Einsatzdauer bei einem Zeitarbeitkunden verlängert
sich von drei auf sechs Monate.
Juli 1988
Die Bundesregierung bestätigt der Zeitarbeit in ihrem sechsten
Erfahrungsbericht zum AÜG, daß sie ,,in geordneten Bahnen"
verläuft.
Oktober 1988
Erstes DIZ-Symposium zum Thema ,,Zeitarbeit und überbetriebliche
Beschäftigung als Element umfassenden sozialen und
wirtschaftlichen Wandels".
November 1989
Verabschiedung des Beschäftigungsförderungsgesetzes ‘90. Die
Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern im Kundenbetrieb von sechs
Monaten wird bis Dezember 1995 verlängert.
Januar 1994
Die höchstzulässige Überlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer je
Einsatz wird auf neun statt bisher sechs Monate verlängert.
März 1994
Sieben führende Zeitarbeitunternehmen gründen vor dem
Hintergrund der sich anbahnenden Zulassung der privaten
Arbeitsvermittlung den Bundesverband Personalvermittlung (BPV),
Bonn.
August 1994
Das sog. Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit fällt;
private kommerzielle Arbeitsvermittlung wird zugelassen.
August 1995
Neue Branchenstrukturdaten über die Zeitarbeit in Deutschland
liefert eine aktuelle Studie des IWG Bonn, mit einer Emnid-Umfrage.
April 1996
Das Bundesarbeitsministerium legt einen Referentenentwurf eines
Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung
(Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG) vor, der auch Änderungen
am AÜG vorsieht.
Juni 1996
Das Bundeskabinett beschließt eine Reform des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die gegenüber dem
Referentenentwurf des BMA vom Bundeswirtschaftsministerium im
Sinne weiterer Flexibilität für Zeitarbeitunternehmen
weiterentwickelt wurde.
September 1996
Die Bundesregierung legt den 8. AÜG-Erfahrungsbericht vor, in dem
sie in der Schlußbemerkung der Zeitarbeitbranche "einen
wichtigen Beitrag für das Funktionieren eines ordnungsgemäßen
Arbeitsmarktes" bestätigt.
Oktober 1996
Auf dem Bundessympossium des Wirtschaftsrates der CDU e.V. unter
dem Motto "Arbeitsmarkt deregulieren - Neue Beschäftigung
gewinnen" fordert Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp als
Vorsitzender der Kommission Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik
des Wirtschaftsrates, gesetzliche Beschäftigungshemmnisse in der
Zeitarbeit zu beseitigen. Mit Ausnahme der Wiederzulassung der
Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe vertritt der Wirtschaftsrat nunmehr
die gleichen Positionen zu einer AÜG-Reform wie der Bundesverband
Zeitarbeit.
März 1997
Der Bundestag beschließt endgültig die Reform des AÜG.
1. April 1997
Die AÜG-Reform tritt in Kraft.
Die wichtigsten Neuerungen:
ZentralerPunkt der AÜG-Reform ist die Lockerung
beschäftigungshemmender Bestimmungen bei § 3 Abs. 1 AÜG:
-
Verlängerung der
höchstzulässigen Überlassungsdauer eines Zeitarbeitsnehmers
an einen Betrieb auf 12 Monate.
-
Einmalige Zulassung der
zeitlichen Deckungsgleichheit von Ersteinsatz und
Arbeitsvertrag (Synchronisation).
-
Einmalige Zulassung eines
befristeten Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen
Grundes in der Person des Arbeitnehmers sowie wiederholte
Zulassung lückenlos aufeinanderfolgender befristeter
Arbeitsverträge mit dem selben Zeitarbeitnehmer.
-
Einmalige Zulassung der
Wiedereinstellung eines ehemaligen Zeitarbeitsunternehmens
ohne Wartefrist
Juni 1997
Die internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, IAO
bzw. ILO, verabschiedet am 19.6.1997 in Genf auf Ihrer 85.
Fachtagung ein "Übereinkommen über private
Arbeitsvermittlungen" sowie eine ergänzende Empfehlung. Das
Übereinkommen gilt, anders als der Name vermuten läßt, nicht
nur für private Arbeitsvermittlungen, sondern auch für
Zeitarbeit, und setzt ein positives politisches Signal zur
stärkeren arbeitsmarktpolitischen Nutzung dieser
Personal-Dienstleistung.
Oktober 1997
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und der
Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA)
veranstalten einen gemeinsamen Kongreß zum Thema "Zukunft
der Arbeit - Chancen durch Zeitarbeit". Es sprechen u.a. der
Vorsitzende der CDA, Rainer Eppelmann MdB, als Gast der
baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel und
BZA-Präsident Ernst Vollbracht.
Dezember 1997
Ab 01.01.1998 tritt in Deutschland ein neuer Gefahrtarif der
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Kraft. |