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Eine Chronik der Zeitarbeit. Entnommen der Internet Präsentation der:

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36 Jahre Kontinuität und Wachstum

April 1962
Das erste Zeitarbeitbüro wird in der Bundesrepublik Deutschland eröffnet.

April 1967
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, unter welchen Voraussetzungen der Weg für die geregelte und konzessionierte Zeitarbeitbranche freigemacht wird.

Januar 1969
Gründung des Unternehmensverbandes für Zeitarbeit e.V. (UZA), Vorläufer des heutigen Bundesverbandes Zeitarbeit e.V. (BZA).

Juni 1970
Abschluß des ersten Tarifvertrages für Angestellte zwischen dem UZA und der Deutschen Angestelltengewerkschaft (DAG).

Juli 1970
Das Bundessozialgericht legt die Kriterien fest, die die zulässige Arbeitnehmerüberlassung von der verbotenen Arbeitsvermittlung abgrenzen.

August 1972
Im Bundestag wird das Gesetz zur Regelung der gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) verabschiedet.

März 1976
UZA und der Bundesverband Personalleasing (BPL) schließen sich zusammen zum Bundesverband Zeitarbeit Dienstleistungen auf Zeit e.V. (BZA).

Januar 1982
Verbot der Arbeitnehmerüberlassung im Bauhauptgewerbe durch § 12 a Arbeitsförderungsgesetz.

Mai 1985
Inkrafttreten des Beschäftigungsförderungsgesetzes. Die zulässige Einsatzdauer bei einem Zeitarbeitkunden verlängert sich von drei auf sechs Monate.

Juli 1988
Die Bundesregierung bestätigt der Zeitarbeit in ihrem sechsten Erfahrungsbericht zum AÜG, daß sie ,,in geordneten Bahnen" verläuft.

Oktober 1988
Erstes DIZ-Symposium zum Thema ,,Zeitarbeit und überbetriebliche Beschäftigung als Element umfassenden sozialen und wirtschaftlichen Wandels".

November 1989
Verabschiedung des Beschäftigungsförderungsgesetzes ‘90. Die Einsatzdauer von Zeitarbeitnehmern im Kundenbetrieb von sechs Monaten wird bis Dezember 1995 verlängert.

Januar 1994
Die höchstzulässige Überlassungsdauer für Zeitarbeitnehmer je Einsatz wird auf neun statt bisher sechs Monate verlängert.

März 1994
Sieben führende Zeitarbeitunternehmen gründen vor dem Hintergrund der sich anbahnenden Zulassung der privaten Arbeitsvermittlung den Bundesverband Personalvermittlung (BPV), Bonn.

August 1994
Das sog. Vermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeit fällt; private kommerzielle Arbeitsvermittlung wird zugelassen.

August 1995
Neue Branchenstrukturdaten über die Zeitarbeit in Deutschland liefert eine aktuelle Studie des IWG Bonn, mit einer Emnid-Umfrage.

April 1996
Das Bundesarbeitsministerium legt einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz - AFRG) vor, der auch Änderungen am AÜG vorsieht.

Juni 1996
Das Bundeskabinett beschließt eine Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, die gegenüber dem Referentenentwurf des BMA vom Bundeswirtschaftsministerium im Sinne weiterer Flexibilität für Zeitarbeitunternehmen weiterentwickelt wurde.

September 1996

Die Bundesregierung legt den 8. AÜG-Erfahrungsbericht vor, in dem sie in der Schlußbemerkung der Zeitarbeitbranche "einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren eines ordnungsgemäßen Arbeitsmarktes" bestätigt.

Oktober 1996
Auf dem Bundessympossium des Wirtschaftsrates der CDU e.V. unter dem Motto "Arbeitsmarkt deregulieren - Neue Beschäftigung gewinnen" fordert Prof. Dr. Ernst-Moritz Lipp als Vorsitzender der Kommission Wirtschafts- und Wettbewerbspolitik des Wirtschaftsrates, gesetzliche Beschäftigungshemmnisse in der Zeitarbeit zu beseitigen. Mit Ausnahme der Wiederzulassung der Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe vertritt der Wirtschaftsrat nunmehr die gleichen Positionen zu einer AÜG-Reform wie der Bundesverband Zeitarbeit.

März 1997
Der Bundestag beschließt endgültig die Reform des AÜG.

1. April 1997
Die AÜG-Reform tritt in Kraft.

Die wichtigsten Neuerungen:

ZentralerPunkt der AÜG-Reform ist die Lockerung beschäftigungshemmender Bestimmungen bei § 3 Abs. 1 AÜG:

  • Verlängerung der höchstzulässigen Überlassungsdauer eines Zeitarbeitsnehmers an einen Betrieb auf 12 Monate.

  • Einmalige Zulassung der zeitlichen Deckungsgleichheit von Ersteinsatz und Arbeitsvertrag (Synchronisation).

  • Einmalige Zulassung eines befristeten Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes in der Person des Arbeitnehmers sowie wiederholte Zulassung lückenlos aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverträge mit dem selben Zeitarbeitnehmer.

  • Einmalige Zulassung der Wiedereinstellung eines ehemaligen Zeitarbeitsunternehmens ohne Wartefrist

Juni 1997
Die internationale Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen, IAO bzw. ILO, verabschiedet am 19.6.1997 in Genf auf Ihrer 85. Fachtagung ein "Übereinkommen über private Arbeitsvermittlungen" sowie eine ergänzende Empfehlung. Das Übereinkommen gilt, anders als der Name vermuten läßt, nicht nur für private Arbeitsvermittlungen, sondern auch für Zeitarbeit, und setzt ein positives politisches Signal zur stärkeren arbeitsmarktpolitischen Nutzung dieser Personal-Dienstleistung.

Oktober 1997
Die Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) und der Bundesverband Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen e. V. (BZA) veranstalten einen gemeinsamen Kongreß zum Thema "Zukunft der Arbeit - Chancen durch Zeitarbeit". Es sprechen u.a. der Vorsitzende der CDA, Rainer Eppelmann MdB, als Gast der baden-württembergische Ministerpräsident Erwin Teufel und BZA-Präsident Ernst Vollbracht.

Dezember 1997
Ab 01.01.1998 tritt in Deutschland ein neuer Gefahrtarif der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) in Kraft.